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18. Februar 2006:

Gonzales vs. Google

Google hat sich erstmals offiziell zum gerichtlich verfügten Anspruch auf Herausgabe von Suchanfragen und einer Million zufällig ausgewählter Webadressen aus dem Google-Index geäußert. Die Suchmaschinenfirma lehnt die Herausgabe dieser Daten an das US-Justizministerium weiterhin ab und übermittelte dem zuständigen Gericht eine offizielle Stellungnahme. Kompliziert, aber auch besonders interessant wird das Verfahren dadurch, dass auch die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) eine so genannte Subpoena gegen Google auf Veröffentlichung des Google-Suchalgorithmus für den Fall angekündigt hat, dass Google die geforderten Daten wirklich herausgeben muss. Nur wer den Googleschen Suchalgorithmus kenne, könne die angeforderten Daten auch richtig interpretieren, heißt es bei der ACLU.

Yahoo, AOL und MSN haben schon geliefert
Google lehnt die Herausgabe von Suchanfragen, die innerhalb einer beliebigen Woche bei Google aufgelaufen sind, weiterhin ab. Auch einen Blick in seinen Webindex will die Suchmaschinenfirma dem US-Justizministerium nicht gestatten. Justizminister Gonzales hatte diese Daten per gerichtlicher Verfügung bei Google anfordern lassen. Er will sie in einem Gerichtsverfahren verwenden, in dem es um die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit eines Gesetzes zum Schutz von Minderjährigen vor frei im Netz zugänglichem pornografischem Material geht. Googles Daten sollen helfen, die Notwendigkeit des per US-Supreme Court gestoppten Child Online Protection Act (COPA) begründen zu helfen. Die US-Suchmaschinen Yahoo, AOL und MSN Search hatten im August letzten Jahres ähnliche Verfügungen erhalten und die geforderten Daten geliefert. Google weigert sich.

Google fürchtet die Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen
Googles Rechtsanwälte benutzen im Wesentlichen drei Argumente, um den Herausgabeanspruch abzulehnen. Erstens habe es das Justizministerium Google zufolge bisher nicht geschafft, stichhaltig zu begründen, wozu die Daten im fraglichen Gerichtsverfahren um den COPA überhaupt benötigt würden. Zweitens fürchtet Google, mit den geforderten Daten Geschäftsgeheimnisse preisgeben zu müssen. Die Analyse der geforderten Daten könne Rückschlüsse auf den von Google verwendeten Suchalgorithmus ermöglichen. Dieser Algorithmus ist jedoch Googles oberstes Betriebsgeheimnis, das man keinesfalls preiszugeben gedenke. Ohne den Suchalgorithmus könne man jedoch mit den geforderten Daten kaum etwas anfangen. Zu Googles Geschäftsgeheimnissen gehöre weiterhin die Frage, wie viele Suchanfragen die Firma pro Woche erhalte. Auch hier sei man nicht zu Auskünften bereit.

Keine Aushöhlung des Datenschutzes
Das dritte Argument schließlich bezieht sich auf den Datenschutz. Den sieht Google gefährdet, wenn die Firma die geforderten Suchanfragen aushändigen müsse. Das Justizministerium fordert zwar keine Daten, die zur Identifizierung einzelner Google-Kunden führen könnten. Dennoch sei es u. U. in Einzelfällen möglich, allein schon aus den Suchanfragen Rückschlüsse auf einzelne Nutzer zu ziehen – Google muss es wissen, gehört die Suchmaschine doch zu den eifrigsten Datensammlern und –auswertern im Netz. „Die Aufforderung der Regierung würde das Vertrauen (zu Google) untergraben, Google unnötigerweise belasten und nichts bewirken, was das zu Grunde liegende Gerichtsverfahren vorantreiben könnte“, fassen die Google-Anwälte ihre Argumente zusammen.

Bürgerrechtler drohen mit weiterer Subpoena gegen Google
Im Gerichtsverfahren um den Child Online Protection Act vertreten die Bürgerrechtler von der ACLU vor Gericht die Gegner des umstrittenen Gesetzes, das bisher nie in Kraft getreten ist. Die ACLU unterstützt die Argumente der Google-Anwälte und hat nun ihrerseits angekündigt, eine Subpoena gegen Google auf Herausgabe der Googleschen Suchalgorithmen zu beantragen. Nur wer die von Google verwendeten Suchalgorithmen im Detail kenne, könne die angeforderten Daten überhaupt beurteilen und analysieren. Man müsse herausfinden, wie die Suchmaschine arbeite, wie Google Suchanfragen bearbeite und ob es beispielsweise eine Möglichkeit gebe, zwischen Suchanfragen zu differenzieren, die von konkreten Individuen bei Google eingegeben werden, und jenen, die von Programmen zum automatisierten Suchen stammen. Nur so lasse sich das Datenmaterial wirklich adäquat interpretieren.

Das Verfahren wird komplizierter
Das Verfahren um Googles Weigerung, die geforderten Daten herauszugeben, verkompliziert sich durch diese Ankündigung erheblich. Richter James Ware vom zuständigen Bezirksgericht im kalifornischen San Jose wird bei seiner Entscheidung u. a. zu berücksichtigen haben, dass auch Andere und nicht nur offizielle Regierungsstellen ein berechtigtes Interesse an Googles „Geschäftsgeheimnissen“ haben könnten und dieses dann auch gerichtlich per Subpoena durchsetzen wollen. Im Übrigen gibt es derzeit noch keine Informationen darüber, wie die von Google geforderten Informationen konkret ausgewertet werden sollen. Das US-Justizministerium hat sich dazu noch nicht geäußert. Bekannt ist lediglich, dass der kalifornische Statistikprofessor Philip Stark mit der Auswertung betraut wurde.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/