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30. April 2005:

Wie der Hauptgewinn in einer miesen Lotterie

Mehr als 10.000 angebliche Filesharer hat die Recording Industry Ass. of America (RIAA) bisher verklagt. Nun setzt der Industrieverband zu einer neuen Klagerunde an. 725 neue IP-Nummern stehen diesmal auf der RIAA-Klageliste für den Monat April. Eine automatische Herausgabe von Kundendaten können die Anwälte der Musikindustrie seit Dezember 2003 von den Internet Providern nicht mehr verlangen. Deshalb wird zunächst gegen Unbekannt geklagt.

„Lyla“ kommt schon jetzt per Peer-to-Peer
„Lyla“ heißt die neue Single der Britpop-Band Oasis. Im deutschen Handel ist sie erst ab Mitte Mai zu haben – im Internet ist sie bereits ein „alter“, aber heiß begehrter Hut. Auch einzelne Titel des Ende Mai erscheinenden neuen Oasis-Albums kann man schon per kostenlosem, aber ungesetzlichem Download via Musiktauschbörsen illegal zur Probe hören. Und natürlich fehlt in keiner Musiktauschbörse das neue Album von Bruce Springsteen (Devils and Dust). Musiktauschbörsennutzer sind eben immer auf der Höhe ihrer Zeit und der Veröffentlichungspolitik der Plattenindustrie oft einen kleinen, aber feinen Schritt voraus – was der internationalen Musikindustrie ein fürchterlicher Dorn im Auge ist.

10.000 Klagen
Die Recording Industry Ass. of America (RIAA) setzt deshalb weiterhin auf ihre mittlerweile altbekannte Klagestrategie. Seit 2003 hat der Lobbyistenverband mehr als 10.000 Nutzer von Musiktauschbörsen vor den Kadi gezerrt. Vor einigen Tagen wurden erneut 725 Klagen eingereicht. Anfangs richteten sich die Klagen noch gegen namentlich bekannte User. Die RIAA-Anwälte legten den Internet Providern die IP-Adressen angeblicher Tauschbörsennutzer vor, beriefen sich auf den US-amerikanischen Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und verlangten – zunächst erfolgreich – die Herausgabe der zugehörigen Kundendaten. Seit Dezember 2003 ist dieser Automatismus nicht mehr möglich. Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat District of Columbia entschied, dass die Provider ihre Daten nicht mehr herausgeben müssen. Seitdem klagt die RIAA gegen Unbekannt.

Klagen gegen Unbekannt
Im Rahmen der so genannten „John-Doe-Verfahren“ gegen Unbekannt werden zunächst die Daten des mutmaßlichen Filesharers ermittelt. Die Provider werden vom Gericht aufgefordert, die fraglichen Kundendaten vorzulegen. Dann beginnt ein ordentlicher Prozess – sollte man meinen. Doch die US-Wirklichkeit sieht völlig anders aus. In der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Fälle gibt es kein ordentliches Gerichtsverfahren. Der Grund liegt auf der Hand. Ein ordentliches Gerichtsverfahren kostet nicht nur Nerven, sondern vor allem sehr viel Geld. Anwälte und Beweisverfahren sind teuer. Die RIAA zahlt ihre Anwälte vermutlich aus der Portokasse. Die verklagten Tauschbörsennutzer müssten sich verschulden, wollten sie sich auf ein gerichtliches Gefecht mit dem Goliath RIAA einlassen. Außerdem droht den mutmaßlichen Tauschbörsennutzern neben einem Straf- auch ein Zivilprozess mit Schadensersatzforderungen, die die RIAA aus Abschreckungsgründen sehr hoch ansetzt. Deshalb darf es kaum verwundern, dass es bisher noch zu keiner endgültigen Gerichtsentscheidung gekommen ist.

Hoher Streitwert – hohe Kosten
“Das ist wie der Hauptgewinn in einer ziemlich miesen Lotterie”, beschreibt Jordan Greene seine Lage, nachdem er die Klageschrift der RIAA-Anwälte zugestellt bekam. Der 25-jährige Student aus North Carolina soll via Musiktauschbörsen illegal Musikdateien angeboten und aus dem Netz geladen haben. Den Streitwert des Verfahrens hat das Gericht auf Antrag der RIAA-Anwälte auf drei Millionen Dollar festgesetzt – für den Studenten eine Horrorsumme, zumal sich Gerichtskosten und Anwaltshonorare an der Höhe des Streitwertes orientieren. Er wird sich deshalb vermutlich auf eine außergerichtliche Einigung mit den RIAA-Anwälten einlassen. Etwas anderes bleibt ihm aus finanziellen Gründen auch nicht übrig.

5000 Vergleiche
Von den über 10.000 angestrengten Verfahren wurden bisher rund 5000 durch Vergleiche entschieden. Dabei wurden für den erwischten Tauschbörsennutzer durchschnittlich rund 3000 Dollar an Schadensersatz fällig. Es sind allerdings auch Fälle bekannt geworden, in denen die RIAA-Anwälte Vergleichssummen von über 5000 Dollar verlangten – und am Ende auch bekamen. Offenbar gibt es mittlerweile aber doch vereinzelt Fälle, in denen sich mutmaßliche Tauschbörsennutzer der Vergleichsstrategie der RIAA – böse Zungen nennen sie Erpressung - widersetzen und trotz der hohen Kosten eine ordentliche Gerichtsentscheidung anstreben. Auf die Urteile darf man schon jetzt gespannt sein…

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