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29. Juni 2006:

"Checkout" mit Google

Suchmaschinen- und Werbegigant Google startet – vorerst in den USA – sein eigenes Bezahlsystem. Der Name des Online-Portemonnaies lautet Checkout und soll eingetragenen Google-Nutzern künftig das Einkaufen im Netz erleichtern. Ein einziger Login bei Googles Checkout-Bezahldienst reicht in Zukunft auch für umfangreiche Shoppingtouren aus. Checkout macht damit erstens eBays Bezahldienst PayPal Konkurrenz, der beim Bezahlen im Netz bisher eine Quasi-Monopolstellung innehatte, und stillt zweitens Googles Datenhunger. In Zukunft weiß Google nicht nur, wohin die eigenen Kunden surfen oder wem sie etwa welche Emails schreiben oder Bilder schicken, sondern auch, was Google-Nutzer kaufen.

Breite Nutzerbasis gesichert
Gerüchte gab es schon seit längerem, jetzt ist es offiziell: Google startet einen eigenen Bezahldienst namens Checkout. Alle Nutzer mit Google-Account können sich für diesen Service anmelden. Sie müssen ihren Namen, ihre Adresse und natürlich die Bankverbindung angeben und können fortan problemlos im Netz einkaufen. Ein einziger Login bei Googles Checkout reicht zum Bezahlen aus – vorausgesetzt der jeweilige Online-Shop ist Googles Checkout-Bezahlsystem angeschlossen. Um sicherzustellen, dass das auch massenhaft der Fall ist, hat Google in einem geschickten Schachzug sein Online-Portemonnaie an das Werbesystem AdWords gekoppelt. Online-Händler, die über Google werben, können in ihren Anzeigen mit einem kleinen Logo signalisieren, dass ihre Kunden via Checkout bezahlen können. Auf diesem Wege ist eine breite potenzielle Nutzerbasis schon beim Start gesichert.

Wer zahlt den Service?
Für den Nutzer ist Checkout kostenlos. Bezahlt wird der Dienst vom Online-Händler, der für jede Transaktion pauschal 20 US-Cent sowie zwei Prozent der Transaktionssumme an Google überweisen muss. Kam der Kauf über eine AdWords-Anzeige zu Stande, gewährt Google selbstverständlich Rabatte. Gleichzeitig gibt es eine Gebührenobergrenze. Beträge, die das Zehnfache der von einem Online-Shop an Google gezahlten Werbekosten übersteigen, sind kostenfrei. Besonders erfolgreiche Shops sollen auf diesem Wege belohnt und enger an Google gebunden werden. Bei den Gebühren ist Checkout günstiger als Konkurrent PayPal. Der eBay-Bezahldienst verlangt 30 US-Cent pro Transaktion und verlangt eine Gebühr von 1,9 bis 2,9 Prozent der jeweiligen Transaktionssumme.

Konkurrenz für PayPal
Google Checkout wird derzeit nur für die USA angeboten. Sollten sich der Bezahlservice dort durchsetzen, wird er auch in andere Länder exportiert, heißt es auf Seiten der kalifornischen Suchmaschine mit den tausend Zusatzdiensten. Angesprochen auf die Konkurrenz zu eBays Bezahldienst PayPal wiegeln Google-Sprecher derzeit ab. „Google Checkout ist vor allem ein Angebot an die Händler, ihre Waren auf sicherem Weg zu verkaufen“, heißt es von Google Deutschland. Zudem gehe es bei dem neuen Service weniger um die eigentliche Finanztransaktion als um die Gestaltung des „Einkaufserlebnisses im Internet“ – was immer das auch heißen mag. Fest steht jedoch, dass mit Google Checkout das bisherige Quasi-Monopol, das eBays PayPal innehat, gebrochen worden ist. PayPal hat eigenen Angaben zufolge weltweit über 100 Millionen Mitgliedskonten. Der Dienst profitiert natürlich von seiner engen Anbindung an das Internetauktionshaus eBay. eBay-Kunden nutzen regelmäßig auch die bequemen Bezahlmöglichkeiten, die ihnen PayPal – für den Händler kostenpflichtig – anbietet. Ob und inwieweit Checkout seinem Konkurrenten Kunden abjagen kann, bleibt deshalb abzuwarten.

Mehr Funktionen – mehr Daten
Datenschützer warnen immer wieder vor dem immensen Datenhunger, den Google mit jedem neuen Service an den Tag legt. Checkout macht hier keine Ausnahme. Vielmehr könnte sich dieser Dienst bei Google zum zentralen Identifizierungsanker entwickeln. Bei jedem anderen Dienst können sich Google-Nutzer notfalls auch per Pseudonym anmelden und bei der Angabe persönlicher Daten hemmungslos schwindeln. Bei Checkout wird das nicht mehr möglich sein. Die Checkout-Nutzung verlangt die verbindliche Angabe der Bankverbindunng bzw. der Kreditkartennummer sowie des Nutzernamens einschließlich Adresse. Google weiß künftig also, mit wem man es zu tun hat. Google kennt somit in Zukunft seine Nutzer und könnte mit wenigen Mausklicks sämtliche Nutzungsdaten miteinander kombinieren: beispielsweise die GMail-Kundendaten einschließlich der Inhalte sämtlicher je geschriebener oder erhaltener Emails und die Surfgewohnheiten, die über die personalisierte Suche auf Googles Servern abgespeichert werden. Hinzu kommen mit Checkout auch die Einkaufsgewohnten des Google-Nutzers.

Goldgrube für kriminelle Hacker
Gefahren für den Datenschutz drohen dabei gleich von mehreren Seiten. Angesichts der vielen Fälle von Datendiebstahl in den USA stellen sich Experten die Frage, wann kriminelle Datendiebe auf die Idee kommen, die Google-Server zu attackieren und die dort lagernden privaten Informationen zu stehlen. Lohnenswert wären beispielsweise die GMail-Kundendaten. GMail wirbt damit, dass man wegen des enormen Speicherplatzes von derzeit zwei Gigabyte keine Mail mehr löschen müsse, sondern alles archivieren könne. Für adresshungrige Spammer wären diese Datenbestände eine wahre Goldgrube, für die sie gern entsprechend tief in die Tasche greifen würden. Noch lohnender wären die Daten, die im Zusammenhang mit Googles Internetbezahldienst Checkout gespeichert werden. Findige Hacker könnten zudem die derzeit offenbar getrennt verwalteten Datenbanken miteinander kombinieren. Den realen Namen eines Google-Nutzers erführen sie über Checkout, seine Emailadresse gibt’s über GMail, seine Surfgewohnheiten via Search-History und seine finanziellen Transaktionen und Einkaufsgewohnheiten wiederum über Googles Checkout-Bezahldienst.

Wenn das FBI kommt
Begehrlichkeiten wecken solche Informationen selbstverständlich auch bei den US-amerikanischen Ermittlungsbehörden. Hintergrundinformationen zu Tatverdächtigen, die man aus Emails, Surf- oder Einkaufs- und Bezahlgewohnheiten interpretieren kann, dürften dabei ganz besonders interessant sein. Google mag sich zwar tatsächlich dagegen sträuben, gewünschte Informationen freiwillig herauszugeben. Die Strafverfolger würden dann jedoch Gerichte einschalten, um die Herausgabe zu erzwingen. In dem Maße, wie Google immer mehr über das Privatleben seiner Kunden einschließlich Chats und Blogs erfahre, wird die Suchmaschine zu einem immer wichtigeren Ermittlungswerkzeug für die Polizei, meint beispielsweise Ex-US-Staatsanwalt Mark Rasch.

Werden die Datenbanken verknüpft?
Und wie steht es mit dem Google-internen Datenschutz? Kritiker bemängeln, dass die Suchmaschinenbetreiber nie konkret werden, wenn sie beispielsweise gefragt werden, ob die Daten, die durch die unterschiedlichen Google-Dienste gesammelt werden, firmenintern miteinander verknüpft werden. Zugriff auf Kundendaten hätten nur einige wenige Google-Mitarbeiter, heißt es. Dadurch solle Missbrauch verhindert werden. Vage angedeutet wird, dass die Daten, die mit den unterschiedlichen Diensten gesammelt werden, auch miteinander verknüpft werden. Wann und zu welchem Zweck, ob regelmäßig oder nur in wie auch immer begründeten Ausnahmefällen – darüber gibt Google keine Auskunft.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/