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28. Dezember 2004:

Email-Provider müssen Abhörtechnik installieren

Big Brother will bequemer überwachen können. Zu diesem Zweck wurde Ende Januar 2002 die Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) erlassen. Sie sieht vor, dass alle Email-Provider ab dem 1.1.2005 technisch so ausgerüstet sein sollen, dass ein problemloses Überwachen des Emailverkehrs möglich wird. Zu diesem Zweck müssen sich die Provider eine kostenintensive Überwachungstechnik zulegen. Provider, aber auch Datenschützer schlagen Alarm. Die Emailprovider beklagen die hohen Kosten, und die Datenschützer befürchten, wenn die Technik erst einmal überall zur Verfügung steht, mehr Überwachungsanordnungen.

Die Frist läuft ab
Die Betreiber von Kommunikationsanlagen sind laut § 110 Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet, technische „Vorkehrungen für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen zu treffen“. Die Einzelheiten sind in der TKÜV geregelt. Diese Verordnung wurde Ende Januar 2002 erlassen und legt fest, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Provider zu ergreifen haben, um den staatlichen Organen die Überwachung des Emailverkehrs zu ermöglichen. Eine Übergangsregelung gewährte den Providern eine Übergangsfrist, bis zu der die Provider die zusätzlichen Überwachungseinrichtungen angeschafft haben müssen. Diese Frist läuft am 1. Januar nächsten Jahres ab. Wer bis dahin keine Überwachungstechnik installiert hat, muss mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen.

Wie die Abhörtechnik arbeitet
Neue Lauschmöglichkeiten gewährt die TKÜV den staatlichen Behörden nicht. Pauschalüberwachung und Vorratsdatenspeicherung bleiben weiterhin unzulässig. Die staatlichen Ermittlungsbehörden dürfen den Emailverkehr auch weiterhin nur im begründeten Einzelfall und nur nach richterlicher Anordnung überwachen. Erst wenn eine richterliche Überwachungs“erlaubnis“ vorliegt, müssen die Email-Provider mit ihrer neuen teuren Zusatztechnik in Aktion treten. Diese Technik beinhaltet eine Abhörschnittstelle und soll sicherstellen, dass in den begründeten, richterlich angeordneten Einzelfällen eine lückenlose Überwachung problemlos möglich ist. Liegt ein solcher Fall vor, müssen die Provider die Abhörtechnik an ihre Emailserver anschließen. Diese Technik bietet eine Schnittstelle, über die sich Ermittler von ihren Büros aus via Internet direkt in den Emailverkehr einklinken können. Der „Belauschte“ merkt davon ebenso wenig wie der Provider selbst.

Provider: Unverhältnismäßiger Aufwand
Laut Statistik wurden 2002 gerade einmal fünf richterliche Anordnungen zur Email-Überwachung erlassen. Im Jahr 2003 waren es zwar immerhin schon 144 Lauschaktionen. Trotzdem halten die Provider den kostenintensiven Aufwand zur Anschaffung neuer Überwachungstechnik für absolut unverhältnismäßig. Sie müssen in eine teure Technik investieren, die voraussichtlich nur äußerst selten genutzt werden wird, und haben zudem für den laufenden Betrieb dieser Technik aufzukommen. Die Einstiegskosten für die Anschaffung der Überwachungstechnik liegen bei gut 25.000 Euro aufwärts, hinzu kommen die laufenden Betriebskosten, sodass beispielsweise der Verband der deutschen Internetwirtschaft ernste finanzielle Schwierigkeiten gerade für die kleinen und mittleren Provider fürchtet. Denen gesteht die TKÜV zwar Erleichterungen zu. Die Reichweite dieser Erleichterungen ist allerdings immer noch nicht abschließend geklärt.

Datenschützer: Abhörtechnik weckt Begehrlichkeiten
Nicht nur die Provider, auch die Datenschützer schlagen Alarm. Zwar ist der Anteil der Emailüberwachungen an der Gesamtzahl der staatlichen Lauschaktionen mit 0,5 Prozent derzeit äußerst gering. Die neuen technischen Möglichkeiten könnten allerdings Begehrlichkeiten wecken. Möglicherweise wird die „Hemmschwelle“ gesenkt, ab der Email-Überwachungen angeordnet werden, sodass Datenschützer eine Zunahme staatlicher Überwachungsaktionen auch und gerade im Bereich des Emailverkehrs befürchten.

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