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23. Juni 2004:

Der singende Senator und die RIAA

Der Anstifter ist schlimmer als der Täter, meint Orrin G. Hatch, konservativer US-Senator und stimmgewaltiger Hobby-Sänger kitschig-patriotischen Liedgutes („America United“). „Verleitung zu Urheberrechtsverletzungen“ heißt der neue Straftatbestand, den Senator Hatch gern zum Gesetz erheben möchte. Demnach soll, wer andere bewusst zu einer Verletzung von Urheberrechten verleitet, künftig für die dadurch entstandenen Schäden strafrechtlich verantwortlich sein. Hat dieser Gesetzentwurf Erfolg, könnte ein Verbot jeglicher Peer-to-Peer-Software in den USA die Folge sein. Die US-amerikanische Musikindustrie möchte auf ein solches Verbot jedoch nicht warten und verklagt erneut 482 angebliche Nutzer von Musiktauschbörsen.

Ein Hobby-Sänger auf dem Kriegspfad
Senator Orrin Hatch ist dafür bekannt, markige Worte und ebenso markige Gesetzesvorschläge zu finden, wenn es darum geht, den US-amerikanischen Filesharing-Sumpf mit juristischen Mitteln möglichst umfassend und dauerhaft trockenzulegen. Wären die Gesetzesvorschläge, die der singende Senator bisher vorgeschlagen hat, jeweils in geltendes US-Recht gegossen worden, würden Musikpiraten heute ohne Wenn und Aber ins Gefängnis wandern und ihre Computer erbarmungslos zerstört. Die US-amerikanische Musikindustrie kann mit den Sangeskünsten des Senators offenbar nicht sonderlich viel anfangen, sprich: Profit erwirtschaften. Seine markigen Worte und Vorschläge hört sie allerdings recht gern und lässt sie sich auch etwas kosten.

Softwarehersteller für Rechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich
Der neue legislative Vorstoß des Senators, der im Übrigen auch Vorsitzender des Justizausschusses des US-Senats ist, passt in das bekannte Schema. Er stützt sich auf den von interessierter Seite immer wieder gern instrumentalisierten Vorwurf, Musiktauschbörsen wären ein Tummelplatz für Pädophile, die hier ihre kinderpornografischen Machwerke offen und unverblümt zum Tausch anbieten könnten. Das müsse künftig unterbunden werden, wobei man ganz nebenbei auch noch gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen könne. Hatch schlägt vor, dass jeder, der bei der Verletzung von Urheberrechten hilft, Beihilfe leistet, dazu verleitet oder sie vermittelt, künftig für die Folgen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollte. Betroffen wären damit in erster Linie die Anbieter von Peer-to-Peer-Software, über die mögliche Urheberrechtsverletzungen begangen werden könnten. Sie wären, falls man ihnen absichtliches Handeln unterstellen könnte, direkt für alle Rechtsverletzungen verantwortlich, die die Nutzer ihrer Programme begehen könnten.

Die RIAA weiter auf dem Kriegspfad
Die RIAA, der US-amerikanische Verband der Musikindustrie, mag indessen nicht darauf warten, bis die Vorschläge des singenden Senators in Gesetzesform gegossen sind. Er zieht es vor, selbst aktiv zu bleiben, und hat erneut mutmaßliche Tauschbörsennutzer verklagt. Diesmal standen die IP-Nummern von 482 angeblichen Musikpiraten auf der RIAA-„Fahndungsliste“. Wie ihre Vorgänger laufen auch die neuen Klagen zunächst gegen unbekannt. Die Daten, die sich hinter den IP-Nummern verbergen, müssen von den betroffenen Providern erst nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss herausgegeben werden. Die vom großen RIAA-Klagehammer betroffenen Tauschbörsennutzer kommen dieses Mal aus St. Louis (213 Klagen), Denver (55), Washington (206) und New Jersey (8). Warum gerade diese Städte ausgesucht wurden und ob es sich dabei möglicherweise um Hochburgen von Musikpiraten handelt, wurde nicht bekannt.

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