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23. Januar 2005:

Google verliert Adwords-Prozess

Suchmaschinen- und Werbefirma Google stand wegen seines Adwords-Werbeprogramms erneut vor Gericht – dieses Mal in Frankreich. Der Suchmaschinenprimus, der 98 Prozent seiner Einnahmen aus kontextbezogenen Werbeanzeigen bezieht, hatte den Begriff „Le Meridian“ als „Werbewort“ verkauft, und zwar nicht an die französische Hotelkette gleichen Namens, sondern an die Konkurrenz. Immer wenn bei Google nach „Le Meridian“ gesucht wurde, zeigten die Suchergebnislisten automatisch die Werbeanzeige von Konkurrenzunternehmen an. Das ist nicht zulässig, entschied nun ein Gericht im französischen Nanterre. Der Begriff „Le Meridian“ sei markenrechtlich geschützt. Google dürfe diesen Begriff nicht mehr als Schlüsselwort für kontextbezogene Werbeanzeigen anbieten.

Adwords bringen hohe Klickraten
Wer bei Google werben will, der kauft sich die passenden Adwords. Immer wenn das gekaufte „Werbewort“ bei Google als Suchbegriff eingegeben wird, erscheint in den Ergebnislisten die mit diesem Werbewort verbundene Werbung. Diese Form der kontextbezogenen Werbung sorgt für geringe Streuverluste und hohe Klickraten. Der Google-Nutzer bestimmt mit seinem Suchwort quasi selbst, welche Werbeanzeigen ihm präsentiert werden. Die Anzeigen werden kontextbezogen generiert. Höhere Klickraten und dementsprechend höhere Einnahmen sind die Folge. Die Entscheidung des französischen Gerichts im Fall „Le Meridian“ trifft Google deshalb dort, wo die Suchmaschinenfirma besonders verwundbar ist: in ihrem umsatzträchtigen Adwords-Programm.

Das Adwords-Programm – Googles Umsatzbringer
Suchmaschinenfirma Google lebt von Werbung – und das nicht schlecht. Allein im dritten Quartal des letzten Geschäftsjahres beliefen sich die Werbeeinahmen, die der Suchmaschinen- und Werbeprofi mit seinem Adwords-Programm auf den eigenen Seiten erzielte, auf mehr als 400 Millionen US-Dollar – Tendenz steigend. Deshalb bucht Google die kürzlich in Nanterre gefällte Gerichtsentscheidung auch nicht unter „ferner liefen“ ab. Vielmehr kündigte eine Google-Sprecherin bereits kurz nach dem Urteilsspruch an, dass ihre Firma die Entscheidung des französischen Gerichts nicht akzeptieren, sondern Rechtsmittel einlegen werde.

Kommt auf Google eine Prozesslawine zu?
Im Fall „Le Meridian“ hat das Gericht angeordnet, dass Google den Begriff künftig aus seinem Adwords-Programm streichen muss. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde eine (moderate) Strafe von täglich 150 Euro festgesetzt. Daneben muss die Suchmaschinenfirma die Verfahrenskosten in Höhe von 2595 Euro zahlen. Die Kosten dürfte der milliardenschwere Suchgigant locker aus der Portokasse bezahlen. Dennoch besitzt die Gerichtsentscheidung im Fall „Le Meridian“ für die Suchmaschinenfirma höchste Brisanz. Denn viele der Anzeigen, die bei Google geschaltet werden, sind mit markenrechtlich geschützten Begriffen gekoppelt. Googles kontextbezogene Werbung zeigt dann nicht die Anzeigen des Markeninhabers, sondern die Werbung der Konkurrenz an. Das französische Urteil könnte deshalb eine Lawine ähnlicher Klagen lostreten.

„Preispiraten“ bei Google erlaubt
Tatsächlich gab es in letzter Zeit bereits eine Reihe ähnlicher Verfahren mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen. In Frankreich unterlag Google beispielsweise dem Lederwarenhersteller Louis Vuitton, in den USA gewannen die Suchmaschinenbetreiber einen ähnlich gelagerten Prozess gegen den Versicherungskonzern Geico. Hier urteilten die Richter, dass die Markenrechte des Unternehmens nicht verletzt worden seien. Auch in Deutschland konnte sich Google in einem Verfahren gegen die metaspinner media GmbH durchsetzen. Ein Google-Werbekunde hatte über das Adwords-Programm mit markenrechtlich geschützten Begriffen wie beispielsweise „Preispiraten“ geworben, die der metaspinner GmbH gehörten.

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