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22. Oktober 2007:

Microsoft erfüllt Forderungen der EU

Einen Monat brauchte US-Softwarefirma Microsoft, um zu einer Entscheidung zu kommen – nun ist es offenbar amtlich: Microsoft wird gegen das Urteil des Europäischen Gerichts Erste Instanz keine Rechtsmittel einlegen. Gleichzeitig gab die EU-Kommission bekannt, dass der Redmonder Konzern die von der Kommission verhängten und vom Gericht bestätigten Auflagen zur Offenlegung von Schnittstelleninformationen erfüllt habe. Neigt sich eine (fast) unendliche Geschichte nun endlich ihrem Ende zu?

Niederlage für Microsoft
Die Niederlage vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg war ebenso spektakulär wie total. Die EU-Kommission bekam in nahezu allen Punkten, die Microsoft juristisch moniert hatte, Recht. Der US-Softwarekonzern habe sich wettbewerbsfeindlich verhalten und seine Marktmacht missbraucht, stellte das Gericht in seiner Entscheidung Mitte September dieses Jahres unmissverständlich fest. Der Konzern muss die verhängten Auflagen erfüllen.

Microsoft liefert die geforderten Infos
Die EU-Wettbewerbshüter gaben nunmehr bekannt, dass Microsoft die verhängten Auflagen zur Offenlegung von Schnittstelleninformationen erfüllt habe. Es seien mittlerweile die Bedingungen festgelegt worden, unter denen der US-amerikanische Softwareriese die geforderten technischen Informationen an andere Hersteller offenlegen müsse, heißt es in der Mitteilung. Diese Schnittstelleninformationen sind erforderlich, damit die Software anderer Hersteller reibungslos mit Windows-Servern zusammenarbeiten kann.

Microsoft hat nachgegeben
Microsoft hat hier jahrelang taktiert, viele Seiten mit Informationen abgeliefert, aber sich immer wieder davor gedrückt, die eigentlichen Kerninformationen herauszurücken. Das ist nun offenbar geschehen. Die Microsoft-Chefs hätten in zentralen Punkten nachgegeben, heißt es aus Brüssel. Der Konzern bewege sich nunmehr auf der von den Wettbewerbshütern geforderten Schiene.

„No Patent Agreement“
Für die Lizenzierung der Schnittstelleninformationen wird es laut EU-Kommission zwei Modelle geben. Das „No Patent Agreement“ umfasst alle Interoperabilitätsinformationen, enthält aber nicht die Nutzung der Patente, die Microsoft für Techniken besitzt, die bei Protokollen und Schnittstellen genutzt werden. Für diese Patente werden maximale Lizenzgebühren von 10.000 Euro fällig.

„Patent Agreement“
Das „Patent Agreement“ enthält die Nutzung aller von Microsoft gehaltenen Patente. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, als Gebühr 0,4 Prozent des Umsatzes zu zahlen, der durch das jeweilige Produkt des Herstellers generiert wird. Microsoft hatte hier ursprünglich knapp das 15-fache, nämlich 5,95 Prozent gefordert.

Keine Rechtsmittel
Mittlerweile hat Microsoft auch die Hoffnung begraben, die Entscheidung des Europäischen Gerichts Erste Instanz noch mit juristischen Mitteln anfechten zu können. Eine Berufung gegen das Urteil des Luxemburger Gerichts werde es nicht geben, teilte ein Microsoft-Sprecher heute mit. Damit könnte dieser aufwendige Rechtsstreit, der sich mittlerweile über Jahren hinzieht, endlich zu den Akten gelegt werden.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/