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20. Februar 2007:

Ärger mit dem Deutschen Presserat

Im Dezember 2006 hatte der Deutsche Presserat die beiden Computerzeitschriften PC Magazin und PCgo wegen dreier Artikel zum Thema „illegale Downloads“ gerügt. Der Rüge waren Beschwerden von sechs großen deutschen Plattenfirmen vorangegangen. Bisher haben die beiden Magazine die Rüge des Presserats nicht abgedruckt. Das monieren die deutschen Phonoverbände in einer jüngst herausgegebenen Presseerklärung. „Die Rügen des Presserates nicht abzudrucken, hat mit fairer Berichterstattung wenig zu tun“, heißt es dort. Die fraglichen Zeitschriften geben unterdessen nach. Sie haben angekündigt, die Rüge des Deutschen Presserates in ihren nächsten Ausgaben nun doch noch abzudrucken.

Jeder Leser kann sich beschweren
Jeder Leser einer Zeitung oder Zeitschrift kann sich beim Deutschen Presserat, der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien in Deutschland“, beschweren. Der Beschwerdeausschuss des Presserats prüft die Beschwerde anhand eines Pressekodex. In diesem Kodex sind die Grundsätze für eine faire Berichterstattung festgelegt. Sanktionsmittel besitzt der Presserat nicht. Stellt er eine Verletzung seines Kodex fest, spricht er eine Rüge aus und fordert die betreffende Zeitung oder Zeitschrift auf, diese Rüge abzudrucken – so geschehen auch im Falle der beiden Computerzeitschriften PCgo und PC Magazin.

„Hier klaut Deutschland“
Beide Magazine hatten im letzten Jahr über illegale Downloadmöglichkeiten für Filme und Musik berichtet. Das PC Magazin hatte sich dabei zunächst auf chinesische Webseiten konzentriert. In einem weiteren Artikel hatte das Magazin unter der Überschrift „Hier klaut Deutschland“ über illegale Downloadmöglichkeiten berichtet. Die Zeitschrift PCgo hatte im letzten Jahr einen Bericht über das umstrittene russische Downloadportal Allofmp3 in ihrem Angebot. Alle drei Artikel waren der deutschen Musikindustrie offenbar ein Dorn im Auge. Sie beschwerten sich beim Deutschen Presserat.

Schwarze Schafe mit reißerischen Titeln?
Das PC Magazin habe in seinen Artikeln „detaillierte Beschreibungen veröffentlicht, wie sich Leser illegal Musik aus dem Internet beschaffen können“, warfen die Musikindustriellen dem im WEKA-Verlag erscheinenden Blatt vor. Dem PCgo-Artikel über Allofmp3, der unter der Überschrift „Download Zone Russland“ erschienen war, wird Entsprechendes vorgeworfen. „Wenige schwarze Schafe, die mit reißerischen Titeln Auflage machen, schaden so einer ganzen Zeitschriftengattung, die überwiegend seriös berichtet“, meint Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände.

„Ansehen der Presse verletzt“
Der Deutsche Presserat war offenbar derselben Meinung. Er sah das „Ansehen der Presse verletzt“, sprach den beiden Zeitschriften am 7. Dezember letzten Jahres eine Rüge aus und verpflichtete sie, diese Rüge abzudrucken. „Nach Auffassung des Beschwerdeausschusses (des Deutschen Presserats) versetzte die Berichterstattung die Leser u. a. durch die konkrete Nennung von Webadressen und Hinweise auf unterstützende Programme in die Lage, illegal Software herunterzuladen“, heißt es in der Rüge. Eine solche Anleitung sei mit dem Ansehen der Presse nicht vereinbar.

Zeitschrift weist Rüge zurück
Das PC Magazin wies diese Rüge nachdrücklich zurück. „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Berichterstattung in der vorliegenden Form zulässig ist“, heißt es laut golem.de seitens der Computerzeitschrift. „Es muss uns gestattet sein, kritisch und umfassend zu berichten, auch dann, wenn das der Musikindustrie weh tut.“ Das Magazin wies darauf hin, dass die Artikel rechtlich nicht zu beanstanden seien. „Im Übrigen sei noch angemerkt, dass das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München eine derartige Berichterstattung aus rein rechtlicher Sicht grundsätzlich für zulässig ansahen – nur dann nicht, wenn sich die Berichterstattung in der Anleitung zum illegalen Download erschöpft“, heißt es in einer Stellungnahme.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/