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Lizenz zum Schmunzeln
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19. Juni 2004:

Abschied vom GIF-Patent

Eigentlich gibt es in der EU keine Patente auf Software. Mit einem Trick hatte es die Firma Unisys im Jahre 1984 dennoch geschafft, sich den Kompressionsalgorithmus LZW nicht nur in den USA, sondern auch in Europa patentieren zu lassen. Dieser Algorithmus wird im „Graphic Interchange Format“ (GIF) zur verlustfreien Kompression von Grafiken verwendet. Am 18. Juni dieses Jahres lief das umstrittene Patent nun endlich in Europa aus.

Vor- und Nachteile des GIF-Formats
Das „Graphic Interchange Format“ (GIF) wurde 1987 nicht von der Firma Unisys, sondern vom Onlinedienst CompuServe entwickelt. Es basiert auf der LZW-Komprimierungsmethode, auf die wiederum die Firma Unisys ein Patent besitzt. Das GIF-Format war zunächst als Protokoll zum Austausch von Grafikdateien über Mailboxen gedacht. 1995 wurde es mit der Veröffentlichung des Browsers Netscape 2.0 neben dem Grafikformat jpeg zum Internetstandard erhoben. Grafiken im GIF-Format zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie deutlich weniger Speicherplatz benötigen als andere Grafikformate. Ein Nachteil des GIF-Formats ist, dass es nur maximal 256 Farben pro Grafikdatei zu speichern in der Lage ist. Für hoch auflösende Fotos und Grafiken ist das GIF-Format daher nicht geeignet. Auf fast jeder Webseite kommt es jedoch z. B. für Buttons, Symbole oder Cliparts zum Einsatz. Ein weiterer Vorteil des GIF-Formats ist, dass eine der 256 Farben als transparent definiert werden kann. Außerdem lassen sich animierte Grafiken erstellen.

Unisys verlangt Lizenzgebühren
Obwohl das GIF-Format bereits 1987 entwickelt wurde, dauerte es immerhin sieben Jahre, bis die Firma Unisys entdeckte, dass sie ein 1983 eingerechtes Patent auf das LZW-Verfahren besaß, das bei der Komprimierung von Grafiken ins GIF-Format verwendet wird. Ob die Firma mit ihren Lizenzforderungen zunächst bewusst die weitere Entwicklung im Web abgewartet hat oder das Patent tatsächlich erst 1994 wieder entdeckte, mag dahingestellt bleiben. Fest steht jedoch, dass Unisys mit der Forderung nach Lizenzgebühren erheblich Staub aufwirbelte. Denn im Web gab und gibt es GIF-Grafiken wie Sand am Meer. Unisys hätte nun jeden einzelnen Webmaster wegen Patentrechtsverletzung verklagen können. Die Firma entschied sich jedoch für einen anderen nicht minder lukrativen Weg und forderte üppige Lizenzgebühren von allen Anbietern von Grafiksoftware, die das GIF-Format benutzten. Auch Webseiten, die GIF-Grafiken präsentierten, die mit einer Software hergestellt worden waren, deren Hersteller keine Lizenzgebühren gezahlt hatte, mussten mit Forderungen der Firma in Höhe von bis zu 5.000 Dollar rechnen.

Das PNG-Format als Alternative
Freie Software und nichtkommerzielle Produkte hatte Unisys zunächst von ihren Lizenzforderungen ausgenommen. Dies änderte sich ab 1999, als die Firma erklärte, dass Lizenzgebühren nun auch für freie Software zu entrichten seien. Die Produzenten freier Software riefen damals aus Protest zum Boykott des GIF-Grafikformats auf. Gleichzeitig wurde das freie PNG-Format (Portable Network Graphics) als Alternative zum lizenzpflichtigen GIF-Grafikformat entwickelt. Es ist im Web allerdings immer noch vergleichsweise unterrepräsentiert.

Patente laufen in diesem Jahr weltweit aus
In den USA lief das umstrittene Unisys-Patent bereits vor knapp einem Jahr ab. In Europa, wo das Patent für die Länder Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Italien galt, war es am 18.6. dieses Jahres so weit. Japanische Firmen können das LZW-Kompressionsverfahren ab dem 20. Juni lizenzfrei nutzen, während sich die Kanadier noch bis zum 7. Juli gedulden müssen. Damit geht ein weiteres unrühmliches Kapitel in der Geschichte des Patentrechts seinem endgültigen Ende entgegen.

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