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19. Februar 2006:

Anonymisierungsdienst wird kostenpflichtig

Anonymisierungsdienst wird kostenpflichtig Der Anonymisierungsdienst AN.ON wird demnächst kostenpflichtig. Die öffentlichen Fördermittel des Projekts, das von den Universitäten Dresden und Regensburg zusammen mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein betrieben wird, laufen Ende März dieses Jahres aus. Ab diesem Zeitpunkt muss sich das Projekt, das anonymes Surfen im Internet ermöglicht, finanziell selbst tragen. Die Betreiber testen bereits eine Bezahlfunktion, die derzeit noch mit Spielgeld funktioniert. Tester werden gesucht.

Anonym surfen mit JAP
Im Internet bleibt niemand anonym – es sei denn, er nutzt JAP. Die JAP-Software wurde im Rahmen des AN.ON-Projekts an der TU Dresden entwickelt und ermöglicht anonymes Surfen. Das Projekt wird unterstützt vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Finanziert wurde es bisher aus öffentlichen Fördermitteln. Die JAP-Software ermöglicht ihren Nutzern anonymes Surfen im Web, indem Verbindungen ins Internet über anonymisierende Proxy-Server, so genannte Mixe, geleitet werden. Da viele Benutzer gleichzeitig diese Zwischenrechner nutzen, werden die konkreten Internetverbindungen jedes Einzelnen unter denen aller anderen Nutzer versteckt. Niemand, nicht einmal die Betreiber des AN.ON-Dienstes selbst, kann herausbekommen, welche Webseiten von welchem Nutzer aufgerufen werden.

Poweruser sollen zahlen
Dass das auch in Zukunft so bleiben und das Projekt weiterhin am Leben erhalten werden kann, soll durch ein Bezahlsystem sichergestellt werden. Grundsätzlich soll es auch in Zukunft möglich sein, den Dienst kostenlos zu nutzen, heißt es auf der Projektwebseite. Da die öffentlichen Fördermittel am 31. März auslaufen, müssen sich die Projektbetreiber nach anderen Finanzierungsquellen umsehen. Gedacht ist zunächst an Spenden. Doch gehen die Betreiber davon aus, dass dadurch die Kosten für den Betrieb der Server und die Weiterentwicklung der Software keineswegs gedeckt werden können. Deshalb ist ein Bezahlsystem geplant. Diejenigen Nutzer des Anonymisierungsdienstes, die eine höhere Verbindungsgeschwindigkeit nutzen wollen, sollen für ihr Grundrecht auf anonymes Surfen ohne staatliche Schnüffelgefahr künftig in die Tasche greifen. Alle anderen Nutzer surfen weiterhin kostenlos und anonym durchs Netz – eine gerechte Kostenaufteilung, die nur die Poweruser belastet, die natürlich auch die meisten Kosten verursachen, erklären die Verantwortlichen.

Tester gesucht
Die Nutzer, die sich für einen kostenpflichtigen AN.ON-Account entscheiden, bleiben dennoch anonym, erklärte Projektleiter Prof. Dr. Hannes Federrath von der Universität Regensburg gegenüber heise online. Soweit es die Banken zuließen, könnten die Nutzer per Schattenkonto mit Pseudonym bezahlen. Aber auch wer den „normalen“ Bezahlweg wählt, bleibt geschützt. In diesen Fällen kennen die AN.ON-Betreiber zwar den Namen des Kunden. Es ließe sich jedoch in keinem Fall nachvollziehen, welche Seiten besucht wurden. Das Bezahlsystem befindet sich derzeit in der Erprobungsphase. Die Projektverantwortlichen suchen deshalb nach Surfern, die dieses System unentgeltlich testen wollen.

BKA-Ziercke gegen AN.ON
Das Anonymisierungsprojekt der TU Dresden ist nicht unumstritten. Heftige Kritik kam beispielsweise im Mai letzten Jahres von Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA). Der BKA-Chef nutzte damals seinen Vortrag auf dem 9. Deutschen IT-Sicherheitskongress des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), um seine Vorstellungen von anonymem Surfen der breiten Öffentlichkeit kundzutun. Dabei unterschied er listig zwischen einem Recht auf Anonymität und einem Recht auf Unidentifizierbarkeit. Das Recht auf Anonymität im Netz bleibe unbestritten, erklärte Ziercke. Doch müsse sichergestellt sein, dass jeder Surfer im Fall der Fälle, wenn es also um die Aufklärung einer schweren Straftat geht, am Ende eben doch mit Namen und Adresse ausfindig zu machen sei. Anonymisierungsdienste wie AN.ON sollten deshalb – wie künftig alle anderen Internet Provider - ebenfalls zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden. Es müsse sichergestellt sein, dass jeder Wechsel der IP-Adresse - bei Nutzung von Proxyservern - protokolliert wird. Dadurch werde es möglich, die Spuren eines Schwerstkriminellen zurückzuverfolgen und jede IP-Adresse eindeutig einem Nutzer zuzuordnen. Vom Grundrecht auf anonymes Surfen hat der BKA-Chef offenbar noch nichts gehört. Auch bleiben die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung bisher jeden empirischen Beweis für die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Speicherung sämtlicher Telefonie- und Internetverbindungsdaten schuldig. Ein Bericht des BKA, in dem angeblich 361 Fälle dokumentiert wurden, in denen die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Kriminalfällen hätte beitragen können, wartet immer noch auf seine Veröffentlichung.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/