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17. Oktober 2005:

Bagatellklausel für Raubkopien?

Die jüngsten Fälle von Massenanzeigen gegen Raubkopierer sorgen für erheblichen Konfliktstoff. Deutsche Staatsanwaltschaften fühlen sich mit der schrittweisen Abarbeitung dieser Klagen völlig überlastet und befürchten, dass die Verfolgung schwer wiegenderer Straftaten darunter leiden werde. Etliche Ermittlungsbeamte fordern deshalb die Einfügung einer Bagatellklausel ins deutsche Urheberrecht. Die magische Grenze, jenseits derer die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden sollen, soll bei 1000 Musikdateien liegen. Die Unterhaltungsindustrie lehnt jegliche Bagatellklausel kategorisch ab.

20.000 Klagen und kein Ende
Zwanzigtausend Anzeigen gegen Raubkopierer liegen bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe derzeit auf Halde. Fünf Juristen und drei Polizeibeamte kämpfen sich durch diesen Wust an Anzeigen, die alle von einer einzigen Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Spieleherstellers Zuxxes Entertainment eingereicht wurden. Darin geht es um Raubkopien beispielsweise des PC-Spiels Earth 2160, die über das eDonkey-Tauschbörsennetz widerrechtlich verbreitet wurden. Das Schweizer Unternehmen Logistep hat sich auf das Scannen von Tauschbörsen spezialisiert und für das entsprechende Beweismaterial gesorgt: IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern und deren Tauschaktivitäten. Die Karlsruher Staatsanwälte müssen nun in jedem Einzelfall die Beweislage prüfen und die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten.

Ermittlungen teuer und aufwändig
Die Abarbeitung aller Klagen werde mindestens sechs Monate dauern, erklärte Rainer Bogs, Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft. In dieser Zeit sind die Beamten für andere Aufgaben blockiert. Auch die Ermittlung der Angeklagten, von denen bisher nur die IP-Adressen feststehen, ist aufwändig und kostet obendrein Geld. Die Internetprovider lassen sich jede Auskunft mit mindestens dreißig Euro vergüten. Bei zwanzigtausend Anfragen läppert sich dabei eine Summe von mindestens 600.000 Euro zusammen – für die Staatsanwaltschaft kein Pappenstiel. Die Internetprovider berufen sich bei ihrer Vergütungsforderung auf das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Danach können die Unternehmen für den entstandenen Verwaltungsaufwand eine Entschädigung verlangen.

Wer hat getauscht?
Steht fest, wer sich hinter einer IP-Adresse verbirgt, geht für die ermittelnden Beamten erst die eigentliche Arbeit los. Sie müssen konkret nachweisen, wer der angebliche Tauschbörsennutzer ist. Lebt diese Person allein, ist die Beweislage meist klar. Wird der Internetanschluss aber beispielsweise in einer großen Familie von mehreren Familienmitgliedern genutzt, stellt sich die Frage, wer von ihnen der angebliche Filesharer ist – ein schwieriges Unterfangen, das oftmals mit der Einstellung des Verfahrens endet. Der tatsächliche Tauschbörsennutzer konnte nicht ermittelt werden.

Ermittler fordern Bagatellklausel
Aufwand und Ergebnis stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander, meinen laut Focus etliche deutsche Ermittlungsbeamte, die sich mit den Anzeigenbergen der Unterhaltungsindustrie auseinander setzen müssen. Vereinzelt wird dabei auch wieder die Einführung einer Bagatellklausel ins Spiel gebracht. Ermittlungen seien nur sinnvoll, heißt es, wenn sie sich gegen angebliche Tauschbörsennutzer richten, die tausend oder mehr Musikdateien im Netz zum Tausch angeboten haben. Alles, was drunter liegt, lohne den Aufwand nicht.

Unterhaltungsindustrie strikt dagegen
Eine ähnliche Bagatellklausel hatte auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Vorlage ihres Entwurfs zur geplanten zweiten Stufe der Urheberrechtsreform vorgeschlagen. Rechtswidrige Vervielfältigungen sollten danach straffrei bleiben, wenn sie „nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch“ hergestellt worden sein. Zypries wird aller Voraussicht nach auch in der geplanten Großen Koalition das Justizministerium führen. Die Bagatellklausel dürfte also noch nicht vom Tisch sein. Die Interessenvertreter der Unterhaltungsindustrie wehren sich vehement gegen einen solchen Gesetzesvorbehalt. Eine solche Regelung sei „grundfalsch und legalisiert potenziell milliardenfachen Diebstahl“, heißt es etwa von Seiten des Verbands der Filmverleiher.

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