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15. Februar 2005:

Slysoft schlägt zurück

Slysoft, Hersteller von Kopiersoftware für CDs und DVDs, hat die deutsche Musikindustrie vertreten durch den Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und die Deutsche Landesgruppe der IFPI abgemahnt. Es geht um eine Pressemitteilung der deutschen Musikindustrie, in der IFPI-Sprecher Dr. Hartmut Spiesecke u. a. behauptet hatte, Slysoft sei vor dem deutschen Gesetzgeber in die Karibik geflüchtet und verbreite von dort aus illegale Software. In der fraglichen Presseerklärung ging es um die Abmahnung des Heise-Verlages durch die Musikindustrie. Abmahnungsgrund war der Vorwurf, Heise mache mit einem Bericht über neue Slysoft-Kopierprogramme sowie durch das Setzen eines Links auf die Slysoft-Webseite verbotene Werbung für Kopierprogramme.

Musikindustrie – die Abmahner vom Dienst
Angriff ist die beste Verteidigung, heißt es – insbesondere dann, wenn dabei ein Rechtsmittel wie die Abmahnung öffentlichkeitswirksam zum Einsatz kommen kann. Die deutsche Musikindustrie weiß so manches Lied davon zu singen, ist sie doch nicht faul, wenn es darum geht, auch die nichtkommerzielle Verbreitung von Kopiersoftware, die nach dem novellierten Urhebergesetz in Deutschland nicht mehr zulässig ist, per kostenpflichtiger Abmahnung zu unterbinden. Webmaster und Auszubildende gehörten bisher u. a. zu den Abgemahnten. Sie alle haben die inkriminierte Software nicht gezielt vervielfältigt oder in großem Stil kommerziell, sondern privat über eBay angeboten oder auf einer Webseite einen „verbotenen“ Link gesetzt. Nach Meinung der Musikindustrie sind nämlich auch Links, die zu Inhalten über das Knacken von Kopierschutzmechanismen oder auf die Webseite von Firmen führen, die Kopiersoftware anbieten, nicht mehr erlaubt. Jüngstes Beispiel ist die öffentlichkeitswirksame Abmahnung des Heise-Verlages wegen eines solchen Links in einem redaktionellen Beitrag auf heise online. Solche Abmahnungen scheinen taktisch motiviert. Die Musikindustrie möchte sie offenbar nutzen, um auch dem allerletzten Musikfan klar zu machen, dass das Knacken von kopiergeschützten CDs und DVDs nicht mehr erlaubt ist.

Was Slysoft gar nicht gerne hört
Rund zwei Wochen hat die Firma Slysoft benötigt, um auf die Behauptungen zu reagieren, die u. a. auf den Webseiten der Deutschen Landesgruppe der IFPI nachzulesen sind. Slysoft dürfte der gesamte Text nicht passen. Die Firma wehrt sich jedoch insbesondere gegen den folgenden Satz: „Heise ermöglicht dem vor dem deutschen Gesetzgeber in die Karibik geflüchteten Hersteller (…) die hier verbotene Verbreitung seiner illegalen Software…“. Nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei, die von Slysoft mit der Abmahnung beauftragt wurde, habe Spiesecke damit gleich mehrfach die Grenzen des Zulässigen überschritten. Die Behauptungen, Slysoft sei in die Karibik geflüchtet und stelle illegale Software her, stellten „einen strafbaren rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb, eine kreditgefährdende Äußerung und einen unlauteren Wettbewerbsverstoß“ dar.

Schadensersatz für wohltätige Zwecke?
In ihrer „Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung“ verlangt Slysoft von der IFPI, die weitere Verbreitung dieser Behauptungen zu unterbinden. Insbesondere solle die IFPI-Webseite mit der Presseerklärung zur Heise-Abmahnung geändert werden. Außerdem wird ein Widerruf dieser Aussagen in Form einer eigenständigen Presseerklärung verlangt. Darüber hinaus kündigte Slysoft an, die IFPI auf Schadensersatz verklagen zu wollen, den Slysoft anschließend für wohltätige Zwecke zur Verfügung stellen wolle.

PR oder wirkliches Rechtsschutzinteresse?
Heise online zufolge hat die IFPI die Abmahnung noch nicht erhalten. Laut IFPI-Justiziar Ekkehard Kuhn sehe man „der Sache aber gelassen entgegen“. Sollte die IFPI die Abmahnung ignorieren, müsste Slysoft zur Durchsetzung der Forderungen gerichtliche Schritte einleiten. Spätestens dann dürfte sich die Frage beantworten, ob hier ein wirkliches Rechtsschutzinteresse vorliegt oder ob das Rechtsmittel der Abmahnung wieder einmal zu PR-Zwecken nur öffentlichkeitswirksam missbraucht wurde. Letzteres wäre, wie die teilweise zweifelhaft motivierten, formaljuristisch aber durchaus fundierten Abmahnungen der Musikindustrie zeigen können, nicht zum ersten Mal passiert...

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