Neuigkeiten Übersicht

Dumm
gelaufen!

Lizenz zum Schmunzeln
Glosse der Woche

E-Learning - Lernen mit freier Zeiteinteilung - Wo immer Sie wollen! EDV-Schule Heil, Fulda

Spaß im Internet gibt's massenhaft, aber die Lizenz zum Schmunzeln finden Sie nur hier!
13. Dezember 2004:

Eolas-Verfahren - letzter Teil?

Der Patentrechtsstreit zwischen der Firma Eolas Technologies und Software-Multi Microsoft geht in die letzte Runde. Das US-Berufungsgericht in Washington muss die Frage klären, ob Microsoft mit seinem Internet Explorer ein Patent der Firma Eolas zum Einbetten von Plug-Ins und Applets in Webseiten verletzt habe. Im August letzten Jahres war der Softwarekonzern deswegen von einem Chicagoer Bezirksgericht in einer Aufsehen erregenden Entscheidung zu einer Schadensersatzzahlung von 521 Millionen US-Dollar verurteilt worden. Microsoft hatte Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung begann nun vor dem zuständigen US-Berufungsgericht in Washington. Der Softwarekonzern will beweisen, dass dem Chicagoer Bezirksgericht bei der Verhandlung des Falles zahlreiche Fehler unterlaufen seien. Rückendeckung erhält der Konzern vom US-amerikanischen Patentamt sowie von Tim Berners-Lee, Chef des World Wide Web Consortiums (W3C).

Ist das Eolas-Patent ungültig?
Dreh- und Angelpunkt des Berufungsverfahrens ist die Frage, ob das Patent der Firma Eolas überhaupt Gültigkeit besitzt. Microsoft glaubt, genügend Beweise dafür zu haben, dass die fragliche Technologie, für die Eolas das Patent besitzt, bereits vor Einreichung des Patentantrages zum Stand der Technik (Prior Art) gehörte, also damals nicht neu und somit überhaupt nicht patentierbar gewesen sei. Die Technologie zur Einbettung von Plug-Ins in HTML-Seiten sei Microsoft zufolge bereits im Viola-Webbrowser enthalten gewesen. Dieser Browser sei von Perry Pei-Yuan Wei schon im Dezember 1992 entwickelt worden. Demgegenüber behauptet Michael Doyle, Gründer und Inhaber der Firma Eolas, die fragliche Technologie zusammen mit Mitarbeitern der Universität von Kalifornien im Laufe des Jahres 1993 konzipiert zu haben. 1994 hatte die Universität von Kalifornien darauf ein Patent angemeldet. Vier Jahre später wurde diesem Antrag stattgegeben. Anschließend wurde das Patent auf Eolas übertragen.

Berners-Lee schaltet das US-Patentamt ein
Microsoft behauptet nun, dass der gesamte Sachverhalt um die Frage, wer wann die Plug-In-Technologie entwickelt habe, vom Bezirksgericht in Chicago nicht entsprechend gewürdigt worden sei. Man habe keine Gelegenheit gehabt, den Viola-Browser als Beweismittel in den Prozess einzubringen. Die Chicagoer Richter hatten dies abgelehnt. Nach der so genannten Prior-Art-Regelung sind Patente ungültig, wenn vor ihrer Einreichung die beschriebenen Techniken bereits anderweitig genutzt werden. Genau darauf beruft sich Microsoft jetzt vor dem Washingtoner Berufungsgericht - und erhält Unterstützung vom US-amerikanischen Patentamt. Tim Berners-Lee, Vorsitzender des W3C, hatte sich höchstpersönlich an das Patentamt mit der Bitte gewandt, das Eolas-Patent noch einmal auf Prior Art hin zu überprüfen. Berners-Lee befürchtete nämlich erhebliche Auswirkungen auf das WWW insgesamt, sollte das Patent Bestand haben. Bei der Einbettung von Plug-Ins in Webseiten handele es sich um eine Schlüsseltechnologie. Betroffen sei nicht allein Microsoft, sondern jede Browserfirma, die entsprechende Technologien in ihre Browser implementiert habe. Änderungen in dieser Technik hätten erhebliche Konsequenzen. Millionen Webseiten müssten geändert werden, Webstandards seien in Gefahr. Auch mag Berners-Lee der Gedanke nicht besonders angenehm gewesen sein, dass eine Schlüsseltechnologie des WWW patentrechtlich in Privathänden zu liegen käme, hätten Eolas-Patent und Microsoft-Urteil weiterhin Bestand.

Gute Karten für Microsoft
Prozessbeobachter sehen gute Chancen, dass Microsoft aus dem Verfahren am Ende als Sieger hervorgeht. Im März dieses Jahres hatte das US-Marken- und Patentamt das Eolas-Patent bereits für vorläufig ungültig erklärt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, doch hatte sich das Patentamt der Prior-Art-Argumentation angeschlossen und festgestellt, dass das Patent deshalb gar nicht erst hätte zugeteilt werden dürfen.

Zurück zur News-ÜbersichtNach oben

Zurück zu den Brandneuen Lizenzen

Vorsicht Surftipps!
Ärztelatein, Falsche Viren, Film ab! Propaganda, Suppenseite, Fotografie, Frische Fische, Nachrichten, Freud, Filmfehler, Kultfilme, Boxen, Donald Duck, Musikseiten!

CD-Tipp des Monats:
Hier geht's zu den CD-Kritiken...
just books
JustBooks.de ist der Marktplatz für gebrauchte, antiquarische und vergriffene Bücher. Hier finden Sie alles: Vom antiquarischen Sammlerstück über Fach- und Studienliteratur bis hin zu Comics und Science-Fiction.
just books


Infos zu Ihrer Stadt
 
© Alfred Krüger http://www.akrue.de/