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13. Juli 2006:

"Privatkopierer sind keine Verbrecher"

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) macht mobil. Bei digitalen Medien sind die Verbraucher nahezu ohne Rechte, haben die Verbraucherschützer in einer Studie zum „Verbraucherschutz bei digitalen Medien“ herausgefunden. Schuld sind restriktive Rechtemanagementsysteme sowie das „löchrige“ deutsche Urheberrecht. Gleichzeitig sei die Kundenorientierung vieler Anbieter digitaler Medien (von der Musikdatei bis zum eBook) nur als mangelhaft zu bezeichnen. Rechte der Kunden werden von den Anbietern rigoros ignoriert. Der VZBV startet deshalb eine Offensive „für ein nutzerfreundlicheres Urheberrecht und für die Wahrung von Verbraucherrechten in der digitalen Welt“. Die Verbraucher werden aufgefordert, sich an dieser Aktion zu beteiligen.

„Verbraucherschutz bei digitalen Medien“
Die bundesdeutschen Verbraucherschützer haben sich bereits mehrfach gegen die restriktiven Digital-Rights-Management-Systeme der Anbieter von digitalen Inhalten gewandt. Jetzt können sie ihre bisherigen Argumente gegen DRM-Systeme auch mit einer entsprechenden Studie untermauern. Die vom VZBV durchgeführte Untersuchung zum „Verbraucherschutz bei digitalen Medien“ bestätigt die Erfahrungen und Befürchtungen der Verbraucherschützer, fasst Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des VZBV zusammen. Nutzer seien den Vorgaben der Anbieter hilflos ausgeliefert. Über das verbriefte Recht auf Privatkopie entscheide nicht der Gesetzgeber, sondern faktisch das anbietende Unternehmen durch seine DRM-Systeme und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gegen Kriminalisierung von Privatkopierern
Auch am geplanten neuen Urheberrecht lassen die bundesdeutschen Verbraucherschützer kein gutes Haar. Die neuen Vorschriften seien nicht dazu geeignet, die vorhandenen Missstände im Interesse der Verbraucher abzustellen. „Im Gegenteil – es drohen weitere Verschlechterungen für die Nutzer“, meint von Braunmühl. Auch der Wegfall der Bagatellklausel für Tauschbörsennutzer ist den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. „Privatkopierer sind Verbrecher?“, fragen die Verbraucherschützer und geben gleich selbst die Antwort: Statt harmlose Privatleute zu kriminalisieren, solle die Bundesregierung lieber überlegen, wie die kriminelle Raubkopier-Industrie wirksam zu stoppen sei.

iTunes & Co. abgemahnt
Die Verbraucherschützer haben auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen etlicher Anbieter digitaler Inhalte unter die Lupe genommen – mit fatalen Ergebnissen. Die Vertragsbedingungen seien teilweise völlig unverständlich und verwirrend. Zuweilen würden die Nutzer wie beim Musicload-Shop der Deutschen Telekom auf drei verschiedenen Seiten mit allgemeinen Geschäftsbedingungen samt vieler Querverweise hingewiesen. Bei iTunes wird insbesondere moniert, dass die gekauften Songs nur auf iPods abgespielt werden können und die Weitergabe sowie der Verkauf von Dateien nicht gestattet werden. Zudem können die Geschäftsbedingungen hier jederzeit zu Lasten des Nutzers geändert werden. In diesem Zusammenhang hat der VZBV den Unternehmen iTunes, Musicload, Nero sowie ciando eine Abmahnung zukommen lassen. Werde die Abmahnung ignoriert, wolle man auf Unterlassung klagen.

Forderungen des VZBV
Der VZBV fordert die Bundesregierung auf, „bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken“. Der Datenschutz müsse verbessert, drohende Nachteile und Sicherheitsrisiken durch DRM- und Kopierschutzsysteme vermieden werden. Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden, heißt es weiter. Daneben soll eine Bagatellklausel den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, „wenn dies zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen“ (Sicherheitskopien z. B.) im privaten Bereich erfolgt. Statt den Privatkopierer aufs Korn zu nehmen solle sich die Strafverfolgung auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.

Freier Zugang zu Wissen und Kultur
Damit ist der Forderungskatalog der Verbraucherschützer längst noch nicht abgeschlossen. Gefordert wird auch das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen. Uneingeschränkt zulässig sollten der elektronische Dokumentenversand durch Bibliotheken und digitale Leseplätze sein. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur müsse auch künftig sichergestellt werden.

Urheberrechtskampagne gestartet
Damit diese Forderungen nicht ungehört verhallen, rufen die Verbraucherschützer alle Konsumenten auf, an die zuständigen Minister und Abgeordneten einen Brief bzw. eine Email zu schreiben. Der Text wurde als Muster vom VZBV vorformuliert und ist auf den Webseiten des Verbandes zu finden. „Wir fordern alle Verbraucher auf, sich mit einem Protestbrief an die zuständigen Minister und an die Abgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden“, erklärte Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/