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13. Januar 2008:

Blockiert US-Provider Filesharing?

Darf ein Internetprovider nach eigenem Ermessen bestimmte Dienste und Inhalte blockieren? Mit dieser Frage wird sich die US-Regulierungsbehörde Federal Communication Commission (FCC) demnächst beschäftigen. Grundlage ist die Blockade von Filesharing-Diensten durch den US-Internetprovider Comcast. Die Nachrichtenagentur AP hatte im Herbst letzten Jahres aufgedeckt, dass Comcast den durch Filesharing hervorgerufenen Datenverkehr in seinen Netzen teilweise blockierte. Die Nutzer wurden über diese stillschweigend durchgeführte Maßnahme nicht informiert. Die Debatte über Netzneutralität erhält dadurch in den USA einen erneuten Anschub. Sie ist auch für deutsche Internetnutzer relevant.

Klage gegen US-Provider Comcast
Dem zweitgrößten Internetprovider der USA wurde im Oktober letzten Jahres vorgeworfen, den Peer-to-peer-Datenverkehr in seinen Netzen zumindest zeitweilig zu blockieren. Dies hatten Tests der Nachrichtenagentur AP sowie der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) ergeben. Comcast stritt dies zunächst ab und wurde von einem Kunden verklagt. Der Vorwurf lautete: Comcast habe unter anderem gegen US-Gesetze zur Verhinderung von Computerkriminalität sowie gegen die eigenen, vertraglich dem Kunden zugesicherten Leistungsbestimmungen verstoßen. Darin heiße es ausdrücklich, dass Comcast seinen Kunden einen uneingeschränkten Zugang zum Internet gewähre.

FCC prüft Beschwerde gegen Comcast
Auch die US-Regulierungsbehörde wird sich mit diesem Fall beschäftigen, wie FCC-Chef Kevin Martin kürzlich gegenüber US-Journalisten bestätigte. Die EFF hatte im Oktober Beschwerde bei der FCC gegen Comcast eingelegt. Comcast reagierte auf die Ankündigung der Regulierungsbehörde mit einer Erklärung, man wolle mit der FCC zusammenarbeiten und die Sache aufklären. Darüber hinaus wiederholte Comcast-Chef David Cohen, dass sein Unternehmen den Zugang zu Peer-to-peer-Netzwerken keinesfalls blockiere. „Wir blockieren den Zugang zu keiner Webseite oder Applikation, einschließlich BitTorrent“, erklärte Cohen ausdrücklich. Regulierung im Interesse aller Nutzer?
In seinen FAQ spricht das Unternehmen allerdings eine andere Sprache. Auf die Frage „Wird meine P2P-Aktivität von Comcast behindert?“, gibt es hier eine eindeutige Antwort. „Wir verhindern niemals P2P-Aktivitäten oder blockieren den Zugang zu P2P-Anwendungen“, heißt es in der Antwort. „Es ist vielmehr so, dass wir das Netz so steuern, dass diese Aktivität die Breitbandnutzung anderer Kunden nicht verschlechtert.“

Comcasts AGB
Comcast reguliert und filtert also doch – und zwar im Interesse aller Kunden, die einen Anspruch auf schnelle Datenübermittlung haben? Die Antwort kann nur „Ja“ lauten, schaut man sich die Nutzungsbestimmungen an, die jeder Comcast-Kunde unterzeichnen muss. Alles, was gegen das Gesetz verstößt, ist in den Comcast-Netzen verboten. Außerdem gehört dazu, dass Nutzer etwas speichern, versenden, übertragen oder verbreiten, was „einer vernunftbegabten Person als anstößig, beleidigend, schamlos, pornografisch, schikanös bedrohlich, peinlich, peinigend, vulgär, hasserfüllt, rassistisch oder ethnisch anstößig erscheinen könnte, und zwar unabhängig davon, ob das Material oder seine Verbreitung rechtswidrig ist.“ Auch Urheberrechtsverstöße will Comcast nicht dulden. Sie begründen einen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Auch für deutsche Nutzer interessant
Die FCC tritt als Behörde für das Prinzip der netzneutralen Datenübermittlung ein. Alle Datenströme müssen danach gleichbehandelt werden. Die Vorgänge rund um Comcast dürften auch für deutsche Internetnutzer und Providerkunden interessant sein. Hierzulande planen Netzbetreiber mit der Einführung der so genannten Next Generation Networks ebenfalls eine Reglementierung des Datenverkehrs. Internet-Fernsehen und On-Demand-Dienste sollen störungsfrei fließen können, Konkurrenz soll ausgebremst werden. Mit der gleichberechtigten Übermittlung aller Daten wäre es unter diesen Bedingungen vorbei.

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