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13. Januar 2006:

Was ist Spyware?

Die US-amerikanische Anti-Spyware-Coalition (ASC) hat ihre endgültigen Richtlinien zur Klassifizierung von Spionageprogrammen veröffentlicht. Damit soll den Herstellern von Anti-Spyware-Programmen ein einheitlicher Maßstab zur Analyse und Einstufung „potenziell unerwünschter Software“ in die Hand gegeben werden. Die neuen Richtlinien basieren auf einem Entwurf, der bereits im Oktober letzten Jahres der interessierten Öffentlichkeit zur Begutachtung vorgelegt worden war. Eine bindende rechtliche Wirkung entfaltet der Richtlinienkatalog nicht. Dennoch steht zu erwarten, dass sich auch die zuständigen Gerichte künftig an diesem Katalog orientieren, wenn es darum geht, Klagen betroffener Softwarehersteller gegen Anti-Spywarefirmen zu entscheiden.

70 Prozent aller Rechner verseucht
Unerwünschte Spionagesoftware, die den Nutzer verdeckt oder ganz offen ausspionieren soll, ist an der Tagesordnung. Sie kommt meist im Huckepackverfahren zusammen mit erwünschter Free- oder Shareware in den heimischen PC. Über siebzig Prozent aller PCs weltweit sollen in irgendeiner Form mit solchen Programmen verseucht sein. Oft weiß der Nutzer nicht, was er sich beim Download kostenloser Software zusätzlich einfängt. Das liegt zum einen daran, dass er sich die Lizenzbestimmungen der gewünschten Software nicht durchliest. Zum anderen „versäumen“ es die besonders schwarzen Schafe unter den Spyware-Verbreitern, den Usern mitzuteilen, dass sie neben dem gewünschten Programm eine weitere kostenlose Beigabe erhalten, die sie ausspionieren und anschließend mit passgenauer Werbung versorgen will.

Spioniert wird mit Erlaubnis des Nutzers
Die Anti-Spywarebranche hat mit solchen Programmen ihre liebe Not. Software, die sich heimlich in den PCs breit macht, das System umkonfiguriert und nur im Verborgenen wirkt, wird immer schon als das eingestuft, was sie zweifelsohne auch wirklich ist: als illegale Spionagesoftware. Die Entfernung solcher eindeutig illegaler Software ist deshalb unumstritten. Meist findet sich auch niemand, der gegen die Entfernung dieser Spionageprogramme zu Felde ziehen und gar Klage erheben könnte. Ihre Urheber und Verbreiter sind unbekannt und scheuen sowieso das Licht der Öffentlichkeit. Anders sieht es mit jenen Programmen aus, die den Nutzer zwar ebenfalls ausspionieren sollen, die aber nur mit seiner Erlaubnis installiert werden können. Hier tat sich bisher eine rechtliche Grauzone auf. Firmen, die vom Schnüffeln leben und ihre „Kunden“ mit passgenauer Werbung versorgen wollen, zogen in der letzten Zeit immer öfter vor Gericht, um sich gegen die Hersteller von Anti-Spyware zur Wehr zu setzen. Ihr Argument: Der Nutzer hat der Installation des Programms selbst zugestimmt.

Selbstverständliches in Richtlinienform
Der ASC will mit seinem Richtlinienkatalog nun Licht in dieses Dunkelfeld bringen. Er zählt zunächst die typischen Spywareeigenschaften auf wie „verändert die Systemkonfiguration“, „sammelt und überträgt persönliche Daten“ oder „beendet konkurrierende Programme“. Software, die solche Funktionen beinhaltet, wird als hoch gefährliche Spionagesoftware klassifiziert – zumal dann, wenn sie heimlich im Rechner installiert, per Massenmails verbreitet oder durch Wurmprogramme bzw. Trojanische Pferde heimlich nachgeladen wird. Solche Software wird den ASC-Richtlinien zufolge künftig als „hoch riskant“ eingestuft – im Grunde eine Selbstverständlichkeit, die jetzt nur in Richtlinienform gegossen wurde.

Die Grauzone bleibt im Dunkeln
Interessant werden die Richtlinien dann, wenn sie versuchen, in die Grauzone jener Programme vorzudringen, die nur mit Einverständnis des Nutzers installiert werden können. Diese Programme erhalten die Klassifizierung „medium“ oder „low“ bzw. level 2 oder level 3, je nachdem, welche Veränderungen sie im System hervorrufen und in welchem Umfang sie Daten aus dem Nutzer-PC an ihre „Mutter-Server“ weiterleiten. Die einzelnen Prüfkriterien werden im ASC-Katalog exakt aufgeführt. Letztlich bleibt es aber auch künftig jedem Hersteller von Anti-Spyware-Produkten überlassen, welche Empfehlungen er seinen Kunden bei der Behandlung von „potenziell unerwünschten Programmen“ geben will.

Datenhungrige ASC-Koalitionäre
An das eigentliche Problem haben sich die Mitglieder der ASC nicht herangewagt: Wie genau und allgemein verständlich müssen beispielsweise Lizenzbestimmungen formuliert werden, damit der durchschnittliche Nutzer auch tatsächlich einschätzen kann, welchen Gefahren er sich mit der Installation eines Programms aussetzt? Wie deutlich müssen Warnungen vor Spionagefunktionen formuliert werden? Wo müssen sie in den Lizenzbestimmungen platziert werden: als unübersehbares Warnsignal gleich zu Beginn oder unter ferner liefen am Ende eines seitenlangen Textes? Die Grauzone spionierender Programme auch von renommierten Unternehmen wird mit den ASC-Richtlinien somit kaum berührt, allenfalls ein wenig aufgehellt – kein Wunder. Denn zu den Software-Unternehmen, die sich in der Anti-Spyware-Koalition betätigen, gehören Konzerne wie Microsoft, AOL oder Yahoo, deren Datenhunger bekanntermaßen nicht gerade besonders klein ist.

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