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12. Mai 2007:

Deutscher Abmahnalltag

Kostenpflichtige Abmahnungen von Mitbewerbern gehören offenbar zum ganz normalen Alltag in deutschen Onlineshops. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Kölner Unternehmens Trusted Shops. Danach fühlen sich rund 40 Prozent der befragten Shopbetreiber durch Abmahnungen in ihrer Existenz bedroht – offenbar mit Recht. Denn die Hälfte der Befragten gab an, einen Schaden von über 1500 Euro erlitten zu haben. In Einzelfällen kamen mehrere Zehntausend Euro zusammen. Widerstand gegen eine Abmahnung zahlt sich aus. Auch das ist ein Ergebnis dieser Abmahnstudie.

Massenabmahnungen
Das Kölner Unternehmen Trusted Shops befragte im Januar dieses Jahres Shopbetreiber zu ihren Erfahrungen mit Abmahnungen. 679 Teilnehmer zählte die Untersuchung. Die Ergebnisse lassen aufhorchen und werfen ein interessantes Schlaglicht auf das bundesdeutsche Abmahnwesen. Das gilt nicht nur für die betroffenen Shopbetreiber, sondern auch im Hinblick auf die Frage, wer mahnt eigentlich ab. Denn die überwiegende Mehrzahl der Abmahnungen, die deutschen Shopbetreibern das Leben schwer machen, stammt immer wieder von denselben Konkurrenten. Die ersten drei Abmahner, mit den meisten Abmahnungen, waren für rund 39 Prozent aller Abmahnungen verantwortlich.

Viele Abmahnungen unberechtigt
Abmahnungen können durchaus ihre Berechtigung haben, wenn sie wettbewerbswidriges Verhalten anprangern und dafür sorgen, dass Wettbewerbsverzerrungen etwa durch irreführende Werbung verringert werden. Die Autoren der Abmahnstudie kommen allerdings zu dem Ergebnis, dass viele Abmahnungen unberechtigt waren. „Gegen den zweithäufigsten Abmahner läuft mittlerweile ein Strafverfahren wegen Betruges“, heißt es in der Studie. „Andere Vielfach-Abmahner sahen sich zumindest einer sehr kritischen Presseberichterstattung ausgesetzt.“

Abmahngründe
Warum wird abgemahnt? Auch darauf hat die Studie eine Antwort parat. Zwölf Prozent der Abmahnungen bemängelten falsche Angaben zum Widerrufsrecht („unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“) etwa bei eBay-Auktionen. Fehler bei Preisangaben, im Impressum sowie Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen wurden ebenfalls häufig (6 bis 8 Prozent der Fälle) genannt. Auch falsche oder unzureichende Angaben bei der Gewährleistung wurden moniert. Am häufigsten wurde das Widerrufsrecht als Abmahngrund genannt. Neben der Floskel, dass unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden, wurden hier falsche Angaben zum Fristbeginn oder die Behauptung „nur Originalverpackung“ abgemahnt. Schlechte Karten hat auch, wer seine Produkte mit „lebenslanger Garantie“ bewirbt.

Unklare Rechtslage
Neben klaren Rechtsverstößen, die berechtigt abgemahnt wurden, basiert eine Vielzahl von Abmahnungen auf einer unklaren Rechtslage, heißt es in der Studie. Besonders pikant ist laut Studie, „dass auch Passagen aus dem amtlichen Widerrufsmuster des Bundesjustizministeriums abgemahnt wurden.“ Immerhin zwei Prozent der Online-Händler berichten von Abmahnungen, die sich auf eine „angeblich fehlerhafte Wertersatzklausel“ beziehen, die so im amtlichen Formular enthalten ist.

Widerstand zahlt sich aus
Abmahnanwälte verlangen vielfach zu hohe Gebühren, meinen die Verfasser der Studie. In 22 Prozent der Fälle hätten die abmahnenden Anwälte schon außergerichtlich auf Verlangen des Abgemahnten auf einen Teil ihrer ursprünglich verlangten Gebühren verzichtet. In fünf Prozent der Fälle wurden die Kosten von den Gerichten gekürzt. Die Studie kommt deshalb zu dem Schluss, dass sich Widerstand gegen eine Abmahnung durchaus auszahle. Tatsächlich sprechen die Zahlen der Studie hier eine deutliche Sprache.

Gegenabmahnungen
In nur 13 Prozent der Fälle war Widerstand gegen eine Abmahnung laut Abmahnstudie völlig erfolglos. Dagegen wurde fast jede fünfte Abmahnung (19 Prozent) schon ohne Gerichtsprozess wieder zurückgezogen, und in ebenso vielen Fällen (22 Prozent) wurden die Kosten außergerichtlich reduziert. Auch Gegenabmahnungen sind nicht selten. „Häufig wird nach erhaltener Abmahnung selbst eine Abmahnung als ‚strategisches Verteidigungsmittel’ eingesetzt“, schreiben die Verfasser.

Streitwert zu hoch angesetzt
Aus diesen Ergebnissen zieht Trusted Shops den Schluss, dass viele Anwälte den Streitwert zu hoch ansetzen, um höhere Gebühren einfordern zu können. Kritisiert wird darüber hinaus, dass auch Bagatellen kostenpflichtig abgemahnt werden können und dass der Abmahnmissbrauch vielfach ungestraft möglich ist. Dadurch leide „der Ruf des an sich legitimen Instruments der Abmahnung“, ziehen die Verfasser der Studie ihr Fazit.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/