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10. Februar 2007:

Wie Schäubles Bundestrojaner schnüffeln soll

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, die es Ermittlungsbehörden auf Grund der derzeitigen Rechtslage verbietet, Computer eines Tatverdächtigen heimlich zu durchsuchen, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble angekündigt, die erforderlichen Gesetzesänderungen zügig in Angriff zu nehmen. Selbst der so genannte „Kernbereich der privaten Lebensführung“ dürfe dabei kein Tabu sein, erklärte Schäuble in einem Interview mit der Berliner TAZ. Wie die Online-Durchsuchung technisch ablaufen soll, erklärte Schäuble nicht. Er wisse zwar „so ungefähr“, was ein Trojaner sei. Von den technischen Vorgängen im Einzelnen habe er jedoch keine Ahnung.

BGH verbietet Online-Durchsuchungen
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat große Pläne, wenn es um den Kampf gegen den internationalen Terrorismus geht. Die heimliche Online-Durchsuchung von Rechnern verdächtiger Personen gehört dazu. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat diesem Ansinnen zunächst einen Riegel vorgeschoben. Das Ausspähen von Computerfestplatten durch heimlich eingeschleuste Spionagetrojaner sei unzulässig, weil dafür eine einschlägige Rechtsgrundlage fehle, so der BGH. Die gesetzlichen Vorschriften über die Durchführung von Hausdurchsuchungen fänden hier keine Anwendung, weil Hausdurchsuchungen offen und in Anwesenheit der Betroffenen stattfänden. Das sei beim heimlichen Ausspähen des PCs jedoch völlig anders.

Schäuble will Rechtslage ändern
Bundesinnenminister Schäuble akzeptiert natürlich die Rechtsprechung des BGH. Sie sei für ihn Ansporn, die erforderlichen Rechtsgrundlagen, die für Online-Durchsuchungen nötig sind, zügig zu schaffen, erklärte er in einem Interview mit der Berliner Tageszeitung TAZ. Als Vorbild könnte ihm das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz dienen. Das Gesetz wurde vom Düsseldorfer Landtag kurz vor Weihnachten verabschiedet und erweitert die Befugnisse des Verfassungsschutzes u. a. um die Möglichkeit, Computer online auszuspionieren. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ist derzeit in Vorbereitung.

200.000 Euro für Bundestrojaner
Laut Bundesinnenministerium wird bereits fleißig an der entsprechenden Schnüffelsoftware gebastelt. 200.000 Euro soll für diesen „Bundestrojaner“ locker gemacht werden. Bezahlt werde der Trojaner aus laufenden Haushaltsmitteln sowie mit Mitteln aus dem von Schäuble aufgelegten Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Über die Frage, unter welchen Bedingungen dieser Bundestrojaner einzusetzen sei, brüten derzeit die Experten im Innenministerium. Schäuble ließ allerdings bereits jetzt durchblicken, dass das Gesetz den Ermittlungsbehörden weit reichende Eingriffsmöglichkeiten in die Privatsphäre der Bürger gewähren soll.

„Terroristen sind klug“
Selbst der vom Bundesverfassungsgericht unter besonderen Schutz gestellte „Kernbereich der privaten Lebensführung“ sollte davon nicht ausgenommen bleiben. „Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre“, erklärte Schäuble gegenüber der TAZ. „Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt.“ Verbrecher und Terroristen seien „klug genug, so etwas auszunutzen (…). So leicht dürfen wir es denen nicht machen.“

Zypries warnt vor Paradigmenwechsel
Derweil formiert sich der Widerstand gegen Schäubles weit reichende Überwachungspläne – auch unter Koalitionspolitikern. Zu den Skeptikern im Regierungslager zählt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Sie lehne zwar neue Ermittlungsmethoden keineswegs ab, erklärte die Ministerin kürzlich gegenüber Spiegel Online. „Aber man muss sehen, dass es einen Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik bedeutet, wenn man die heimliche Durchsuchung erlauben würde.“ Das deutsche Rechtssystem kenne heimliche Durchsuchungen – egal ob online oder offline – derzeit nicht. Man müsse sich „ganz genau überlegen, welche Folgen dieser erhebliche Eingriff in die Privatsphäre haben könnte“, sagte Zypries.

Datenschützer sind erbost
Massive Kritik an Schäubles Überwachungsplänen kommt natürlich auch von bundesdeutschen Datenschützern. Es sei widersinnig, „dass Sicherheitsbehörden einerseits zu Recht Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz von Spionageprogrammen durch Wirtschaftskriminelle fordern, andererseits aber genau diese Schadprogramme einsetzen wollen“, erklärte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix gegenüber Heise Online. Die heimliche Durchsuchung von Festplatten stelle „stets einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Internetnutzer“ dar, der von den Betroffenen in keiner Weise zu kontrollieren sei. Der Berliner Datenschützer kommt deshalb zu einem vernichtenden Urteil: „Online-Durchsuchungen schaden der inneren Sicherheit und sind verfassungswidrig.“

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/