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07. Oktober 2004:

Musikindustrie verklagt ihre Kunden

Die Musikindustrie zerrt ihre Kunden wieder vor Gericht. Dies kündigte Jay Berman, Chef der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), heute in London an. Insgesamt würden 456 angebliche Musiktauschbörsennutzer in den sechs europäischen Ländern Österreich, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien und Deutschland angeklagt. Österreich, Frankreich und Großbritannien sind erstmalig betroffen. In Deutschland wurden in den letzten Wochen laut Aussage des Chefs der deutschen Phonoverbände Gerd Gebhardt bereits erneut 100 angebliche Musiktauschbörsennutzer verklagt. Gebhardt und Berman sind sich einig: Man habe genug geredet, jetzt werde gehandelt.

Die Welt ist schlecht
Das Maß sei voll, so lässt sich das lange Statement zusammenfassen, das IFPI-Chef Jay Berman auf der Londoner Pressekonferenz verlas. Man habe mehr als ein Jahr lang immer wieder vor den möglichen Folgen des illegalen Filesharings gewarnt und Millionen von Instant Messages an Musikpiraten verschickt. Aber diese Form der Aufklärung habe nicht gefruchtet. Der Musikindustrie bleibe gar nichts anderes übrig, als den Klageweg zu beschreiten. In einer idealen Welt würde Überzeugungsarbeit ausreichen, erklärte Berman. Aber die heutige Welt sei nun mal nicht ideal. Zu den neuerlichen Klagen sei man von einem harten Kern von Uploadern gezwungen worden, die sich konsequent geweigert hätten, die deutlichen Warnungen zu beachten.

Einseitige Milchmädchenrechnungen
Berman hat vermutlich Recht: Die Welt ist schlecht. König Kunde hat längst ausgedient. Eine ganze Branche verklagt europaweit Teile ihrer Kundschaft. Der Rest soll eingeschüchtert werden und wieder kaufen statt zu tauschen. Anstatt nach dem wirklichen Ursachenbündel für die weltweiten Umsatzrückgänge der Musikindustrie zu fragen, wird die Schuld einseitig den Musikpiraten in die Schuhe geschoben und per Milchmädchenrechnung eine illegal heruntergeladene Datei eins zu eins mit einem nicht verkauften Musiktitel verrechnet. So kann man von eigenen Fehlern ablenken, die Schuld an der Misere einzig auf Musiktauschbörsen schieben und sich in der trügerischen Sicherheit wähnen, dass es die Klagen schon richten werden.

Die Musikindustrie ist auf den Klingelton gekommen
„Die Anzeigen gegen illegale Musikanbieter in so genannten ‚Tauschbörsen“ haben erkennbar abschreckende Wirkung“, meint Gerd Gebhardt von den deutschen Phonoverbänden. Die Zahl der Nutzer und der getauschten Musikdateien habe spürbar abgenommen, vor allem bei Kazaa. Laut Musikindustrie-Milchmädchenrechnung müssten dann eigentlich auch die Umsätze der Branche spürbar angezogen haben. Das aber ist erkennbar nicht der Fall. Die Musikbranche ist vielmehr auf den Klingelton gekommen. Einzig der Verkauf von Klingeltönen belebt derzeit – neben dem Verkauf von Audio-DVDs – das Musikgeschäft. Alle anderen Sparten sind europaweit noch immer rückläufig oder stagnieren, obwohl sie doch laut Milchmädchenrechnung der Musikindustriellen proportional zum Rückgang der illegal getauschten Musikstücke ansteigen müssten.

Es gibt keine sicheren Tauschbörsen
Ins Klagevisier der europäischen Musikindustrie kommen offenbar insbesondere Tauschbörsennutzer, die Berman als „major uploaders“, also als Hauptanbieter urheberrechtlich geschützter Musiktitel bezeichnet. Wie viele Musiktitel jemand anbieten muss, um zu einem solchen „major uploader“ zu werden, erklärt Berman nicht. Er weist aber darauf hin, dass künftig nicht mehr nur Kazaa-„Kunden“, sondern auch die Nutzer anderer Tauschbörsen wie eDonkey und WinMX mit Klagen rechnen müssen. Die Botschaft ist klar: Die Lauscher der Musikindustrie sind überall. Es gibt keine „sicheren“ Tauschbörsenangebote im Netz. Das bestätigt auch die deutsche Musikindustrie. Die Verfolgung von Piraterieangeboten sei nicht, „wie gelegentlich fälschlicherweise spekuliert“ wurde, auf Kazaa-Teilnehmer beschränkt. Auch Anbieter bei eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, WinMX und anderen Tauschbörsen müssten damit rechnen, „identifiziert und angezeigt zu werden“.

Schadensersatz soll abschrecken
Die IFPI bezeichnet die angekündigte Klagewelle als die größte außerhalb der USA, wo mittlerweile knapp 5000 Musiktauschbörsennutzer mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert wurden. Deutsche Musiktauschbörsennutzer wurden erstmals im März dieses Jahres von der Musikindustrie verklagt. Den 68 damals verklagten Musikpiraten drohte neben strafrechtlichen Konsequenzen auch ein zivilgerichtliches Schadensersatzverfahren. Während die Strafverfahren in der Regel zur Zahlung einer Geldstrafe führten, endeten die Zivilgerichtsverfahren - soweit ersichtlich - außergerichtlich mit der Zahlung von Schadensersatzsummen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Mit den zivilrechtlichen Klagen auf Schadensersatz soll die abschreckende Wirkung öffentlichkeitswirksam erhöht werden. Offenbar reicht der Musikindustrie die abschreckende Wirkung des Strafrechts nicht aus. „Wir bedrohen keine Existenzen“, kommentiert Gebhardt die Strategie der Musikindustrie, „aber es soll schon unangenehm sein, für illegale Musikangebote verantwortlich zu sein.“

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/