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06. Oktober 2007:

Höchststrafe für mutmaßliche Tauschbörsennutzerin

Die US-amerikanische Musikindustrie hat einen grandiosen Sieg in einem noch grandioseren Schauprozess gewonnen. Die 30-jährige US-Amerikanerin Jammie Thomas wurde von einem Geschworenengericht im US-Bundesstaat Minnesota zu einer absurd hohen Geldstrafe von rund 220.000 US-Dollar verurteilt. Die Musikindustrie ist mehr als zufrieden. Sie hat einen Schauprozess, den ersten seiner Art, ohne Wenn und Aber gewonnen – zumindest auf dem Papier. Verloren hat sie dennoch: Denn solche Schauprozesse fallen auf sie selbst zurück. Die Musikindustrie hat eine allein erziehende Mutter von zwei Kindern in den finanziellen Ruin getrieben – was für eine Heldentat!

10.000 Straf-Dollar pro Song
Jammie Thomas wurde von einem zwölfköpfigen Geschworenengericht im US-Bundesstaat Minnesota für schuldig befunden, 24 Musiktitel illegal über die Musiktauschbörse Kazaa verbreitet zu haben. Das Gericht verurteilte sie dafür zu einer Geldstrafe von knapp 10.000 US-Dollar pro angebotenem Song. Vermutlich wird die Musikindustrie jetzt noch einmal nachkarten. Denn mit dem Urteil vor dem Gericht in Duluth wurde „nur“ die strafrechtliche Seite dieses Falles abgehandelt. Das Schadensersatzerfahren steht Jammie Thomas noch bevor.

…für 3000 Dollar mehr?
Vermutlich werden ihr die vergleichserprobten Anwälte der Musikindustrie einen Vergleich anbieten. 3.000 Dollar dürften für die Musikindustriellen hier noch einmal zu holen sein – so jedenfalls die durchschnittliche Höhe der bis jetzt jeweils abgeschlossenen Vergleiche zwischen Musikindustrie und mutmaßlichen Tauschbörsennutzern.

„Irrational“
Der New Yorker Rechtsanwalt Ray Beckerman, selbst an diversen Verfahren gegen die US-Musikindustrie beteiligt, schlägt die Hände über dem Kopf zusammen. „Eine Strafe von 220.000 Dollar für die Urheberrechtsverletzung von 24 Songs, die zusammen 23,76 Dollar kosten? In einem Fall, in dem es keinen Beweis gibt, dass die Beklagte diese Dateien tatsächlich übertragen hat?“ Das sei irrational, meint Beckerman. Damit spricht Beckerman den juristischen Dreh- und Angelpunkt dieses Verfahrens an.

Schon das Anbieten ist verboten
Es geht um die Frage, ob die einfache Bereitstellung von Songs für ein Tauschbörsennetz bereits eine Urheberrechtsverletzung bedeutet oder ob diese Rechtsverletzung erst dann gegeben ist, wenn tatsächlich nachgewiesen wird, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk auch wirklich „getauscht“, also tatsächlich verbreitet wurde. Im Fall der Jammie Thomas fehlen der Musikindustrie die Beweise dafür, dass von der Festplatte der Beklagten tatsächlich Stücke hochgeladen wurden, dass also eine Übertragung bzw. Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke stattgefunden hat.

Berufung unklar
Der weitere Ablauf des Verfahrens ist unklar. Vermutlich wird Jammie Thomas die Prozesskosten tragen müssen – auch die hohen auf rund 280.000 Dollar geschätzten Anwaltskosten der Musikindustriellen. Unklar ist auch, ob Thomas’ Rechtsanwalt möglicherweise gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Für Rechtsanwalt Beckerman ist das offenbar keine Frage. „Wenn der Richter das Urteil nicht von sich aus überstimmt, erwarte ich einen entsprechenden Antrag, der sich auf die offensichtliche Verfassungswidrigkeit und andere Gründe beziehen könnte.“ Ansonsten glaubt er fest daran, dass Thomas in der Berufung Recht bekommen wird – falls es denn zu einer Fortsetzung des Verfahrens kommt.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/