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06. Januar 2006:

Urheberrechtsreform schadet den Verbrauchern

Das Bundesjustizministerium bereitet derzeit das Gesetzgebungsverfahren für den so genannten zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vor. Am 26. Januar findet eine Anhörung der relevanten Interessensverbände statt. Aus diesem Anlass verschickte das Bundesjustizministerium den fraglichen Gesetzentwurf zur Stellungnahme an die Verbände. In einer Pressemitteilung lehnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) den Gesetzesentwurf in Bausch und Bogen ab. Das Recht auf Privatkopie werde faktisch abgeschafft, erklärte Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Die geplante Novelle nutze nur den Rechteinhabern und schade den Verbrauchern.

Wann ist eine Quelle „offensichtlich rechtswidrig“?
Umstrittene Knackpunkte des vorliegenden Entwurfs bleiben die Regelungen, die sich auf das Anfertigen von Privatkopien sowie auf die Behandlung von Tauschbörsennutzern beziehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Download von einer „offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte(n) Vorlage“ auch dann unter Strafe zu stellen, wenn damit keine kommerziellen Absichten verfolgt werden. Vorgesehen sind Haftstrafen bis zu drei Jahren. Nach Ansicht der Verbraucherschützer könne eine solche Formulierung zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei den Verbrauchern führen. Vor jedem Download müsste nämlich künftig geprüft werden, ob die fragliche Datei auch tatsächlich legal angeboten wird. Wie der Nutzer dies beurteilen solle, bleibe „schleierhaft“, meint der vzbv. „Es findet hier eine Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Beachtung von Urheberrechten vom Anbieter zum Nutzer statt, die völlig inakzeptabel ist“, erklärte Patrick von Braunmühl vom vzbv.

„Raubkopierer-Klausel“
Werde die geplante Regelung in das neue Gesetz übernommen, müsste jedem Nutzer in Zukunft empfohlen werden, „deutlich vorsichtiger mit dem Internet umzugehen“. Dies sei allerdings mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung unvereinbar, „die Informations- und Wissensgesellschaft zu fördern und Deutschland zu einem Vorreiter bei der Nutzung des Internet zu machen“. Zur so genannten Raubkopierer-Klausel, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bereits vor einem Jahr im Gesetz verankert wissen wollte, äußerte sich der vzbv nicht. Um eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ zu verhindern, hatte sich Zypries für eine Bagatellgrenze beim Download aus dem Netz bzw. beim illegalen Anfertigen von Privatkopien ausgesprochen – ein Vorschlag, gegen den die Musikindustrie natürlich Sturm läuft, der aber von den Staatsanwaltschaften, die mit Massenklagen gegen Raubkopierer derzeit überhäuft werden, bereits jetzt empfohlen und praktiziert wird.

Auskunftsanspruch der Rechteinhaber
In einem parallelen Gesetzentwurf plant das Justizministerium, den Inhabern von Urheberrechten einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Internet Service Providern zu gewähren. Letztere müssten dann ohne Einschaltung von Gerichten die Nutzerdaten von Kunden herausgeben, die möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Material im Internet angeboten bzw. getauscht haben. Der vzbv lehnt einen solchen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber vollständig ab. Es sei völlig ausreichend, wenn Staatsanwälte im Verdachtsfall die Daten der Beschuldigten ermitteln könnten. Alles andere sei „eine unzumutbare Einschränkung des Datenschutzes von Internetnutzern“. Einen Automatismus dürfe es in dieser Frage nicht geben. Wenn überhaupt müsse ein solcher Auskunftsanspruch „zumindest unter Richtervorbehalt“ gestellt werden. Damit will der vzbv offenbar sichergestellt wissen, dass beispielsweise die Musikindustrie nicht auf einen vagen Verdacht hin ohne ausreichend fundiertes Beweismaterial gegen mutmaßliche Nutzer von Musiktauschbörsen zivilrechtlich aktiv werden kann.

Kein gutes Haar am DRM
Auch an den derzeit praktizierten Methoden des digitalen Rechtemanagements (DRM) lassen die Verbraucherschützer kein gutes Haar. DRM-Systeme verhindern laut vzbv die Erstellung privater Kopien digitaler Inhalte. Das Urheberrecht segne den Kopierschutz durch DRM-Systeme ab, indem festgelegt werde, dass Kopierschutzsysteme auch zu privaten Zwecken nicht ausgehebelt werden dürften. Ziel der Musikindustrie ist es, per DRM die Anfertigung von Raubkopien zu verhindern. Getroffen werde aber letztlich der Privatnutzer – „gewerbliche Raubkopierer wissen genau, wie sich DRM-Systeme ausschalten lassen“, erklärte von Braunmühl. Zudem könnten DRM-Systeme auch genutzt werden, um das Nutzungsverhalten der Verbraucher mitzuschneiden und zu kontrollieren. Die Anbieter von DRM-geschützten Inhalten könnten auf diese Weise heimlich Nutzerprofile erstellen, abspeichern und für ihre Zwecke nutzen. Das bedeute einen „erheblichen Eingriff in die Privatsphäre“.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/