Neuigkeiten Übersicht

Dumm
gelaufen!

Lizenz zum Schmunzeln
Glosse der Woche

E-Learning - Lernen mit freier Zeiteinteilung - Wo immer Sie wollen! EDV-Schule Heil, Fulda

Spaß im Internet gibt's massenhaft, aber die Lizenz zum Schmunzeln finden Sie nur hier!
05. September 2005:

Kazaa - Aus auf Raten?

Nach monatelangen Verhandlungen mit immer wieder neuen Gutachten und Beweisanträgen unterlagen die Betreiber der Musiktauschbörse Kazaa vor dem Australian Federal Court. Die von den Unternehmen Sharman Networks und Altnet vertriebene Peer-to-peer-Software verstößt gegen das australische Urheberrecht. Geklagt hatten sechs australische Platten-Labels und 25 weitere Musikunternehmen aus Europa, Nordamerika und Australien. Das neuerliche Urteil hat die gleiche Tendenz wie das kürzlich vom US-amerikanischen Supreme Court gefällte Grokster-Urteil. Kazaa wurde dazu verurteilt, seine Tauschsoftware mit einem Filtersystem zu versehen, das in der Lage ist, urheberrechtlich geschützte Dateien auszufiltern.

Kazaa mittelbar verantwortlich
Richter Murray Wilcox fand in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte. „Die Beklagten haben mit dazu beigetragen, dass Kazaa-Nutzer von den Klägern gehaltene Urheberrechte auf Tonaufnahmen verletzen“, heißt es zur Begründung des Urteils. Gleichzeitig hätten die Betreiber der Musiktauschbörse mit ihrem kostenlosen Angebot bei den Nutzern eine Haltung gefördert, wonach es „cool sei, Urheberrechte der Musikindustrie zu verletzen“, erklärte Richter Wilcox weiter. Er stellte fest, dass die Kazaa-Betreiber für die begangenen Copyright-Verletzungen mittelbar verantwortlich seien. Eine Schließung der Musiktauschbörse verlangte er nicht. Das hatten die klagenden Unternehmen aus der Musikbranche auch nicht verlangt. Vielmehr haben die Kazaa-Betreiber jetzt zwei Monate Zeit, ihre Software so zu ändern, dass Urheberrechtsverletzungen künftig nicht mehr möglich sind. Mit anderen Worten: Kazaa soll filtern.

Keine „verschwörerische Gemeinschaft“
Nicht in allen Anklagepunkten folgte das Gericht den Klägern. So lehnte es beispielsweise das Ansinnen ab, die Kazaa-Betreiber auch wegen Bildung einer verschwörerischen Gemeinschaft zu belangen. Trotzdem ist das Urteil für Kazaa eine Niederlage auf der ganzen Linie. Erstens wurden die Betreiberfirmen dazu verurteilt, 90 Prozent der nicht gerade geringen Anwaltskosten der Klägerseite zu tragen. Doch das wirklich dicke Ende kommt erst noch. Denn in einem weiteren Verfahren wird demnächst zweitens geklärt, wie hoch die Schäden sind, die der Musikindustrie durch illegales Filesharing entstanden sind. Es kann schon jetzt davon ausgegangen werden, dass die mit Sicherheit hohen Schadensersatzforderungen das finanzielle Aus für Sharman Networks und Altnet als Kazaa-Betreiber bedeuten werden.

Kazaa muss filtern
Eine sofortige Abschaltung des Filesharingdienstes verfügte das Gericht nicht. Die Kazaa-Betreiber müssen vielmehr in künftige Versionen ihrer Software Filterfunktionen einbauen, die verhindern sollen, dass urheberrechtlich geschütztes Material über die Tauschbörse getauscht werden könne. Die Kazaa-Betreiber hatten während des gesamten Verfahrens immer wieder darauf hingewiesen, dass es unmöglich sei, die getauschten Inhalte wirksam zu kontrollieren und den illegalen Tausch zu unterbinden. Sharman Networks und Altnet haben zwei Monate Zeit, ihre Software umzurüsten. Anschließend müssen sie diese neue Software auf ihren Webseiten zum Download anbieten und massiv bewerben. Die Kazaa-Betreiber wurden vom Gericht angewiesen, auf die Nutzer ihrer Software maximalen Druck auszuüben.

Zweite Niederlage für P2P-Firmen
Das Kazaa-Urteil bedeutet die zweite Niederlage für die Betreiber von Tauschbörsennetzwerken innerhalb weniger Wochen. Erst Ende Juni dieses Jahres hatte der US-Supreme-Court in seinem so genannten Grokster-Urteil festgestellt, dass Filesharing-Firmen unter Umständen für illegale Aktivitäten ihrer Nutzer juristisch zur Verantwortung gezogen werden können. Voraussetzung ist u. a., dass sie in ihrer Werbung gerade die illegale Verwendung ihrer Software besonders herausstellen.

Deutsche Musikindustrie zufrieden
Die deutsche Musikindustrie äußerte sich erwartungsgemäß zufrieden über das australische Kazaa-Urteil. Das Urteil sei „wegweisend“ für die Branche, erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. Gebhardt verspricht sich von diesem Urteil einen Schub für die legalen Internetangebote: „Wir gehen davon aus, dass illegale P2P-Dienste in Zukunft weniger, legale Angebote noch stärker genutzt werden.“

Zurück zur News-ÜbersichtNach oben

Zurück zu den Brandneuen Lizenzen
Alfred Krüger: Angriffe aus dem Netz. Die neue Szene des digitalen Verbrechens.

Vorsicht Surftipps!
Ärztelatein, Falsche Viren, Film ab! Propaganda, Suppenseite, Fotografie, Frische Fische, Nachrichten, Freud, Filmfehler, Kultfilme, Boxen, Donald Duck, Musikseiten!

CD-Tipp des Monats:
Hier geht's zu den CD-Kritiken...
just books
JustBooks.de ist der Marktplatz für gebrauchte, antiquarische und vergriffene Bücher. Hier finden Sie alles: Vom antiquarischen Sammlerstück über Fach- und Studienliteratur bis hin zu Comics und Science-Fiction.
just books


Infos zu Ihrer Stadt
 
© Alfred Krüger http://www.akrue.de/