Neuigkeiten Übersicht

Dumm
gelaufen!

Lizenz zum Schmunzeln
Glosse der Woche

E-Learning - Lernen mit freier Zeiteinteilung - Wo immer Sie wollen! EDV-Schule Heil, Fulda

Spaß im Internet gibt's massenhaft, aber die Lizenz zum Schmunzeln finden Sie nur hier!
03. Juni 2006:

Vorratsdatenspeicherung auf Amerikanisch

US-Justizminister Gonzales strebt für die USA eine umfassende Datenspeicherung auf Vorrat an, wie sie die EU bereits für ihre Mitgliedsländer durchgesetzt hat. Diese neuerlichen Überwachungspläne werden offiziell und öffentlichkeitswirksam mit dem Kampf gegen Kinderpornografie im Netz begründet. Medienberichten zufolge sollen die auf Vorrat gespeicherten Daten jedoch insbesondere auch zur Terrorismusbekämpfung sowie zum Schutz geistigen Eigentums benutzt werden. Die US-Pläne zur Datenspeicherung gehen weit über die EU-Maßnahmen hinaus. Nutzerdaten speichern sollen nicht nur die US-Internetprovider, sondern – soweit bisher ersichtlich – unterschiedslos alle Internetfirmen. Auch beispielsweise Microsoft und Google müssten ihre Nutzerdaten dann auf Vorrat speichern.

In Ruhe gelassen werden
„Privacy“ ist ein schöner Begriff. Treffender noch als das deutsche Wort „Datenschutz“ kennzeichnet er das, was mit dem Schutz persönlicher Daten wirklich erreicht werden soll. In „The Right to Privacy“, einem Artikel aus dem Jahr 1980, hat der US-amerikanische Jurist Louis D. Brandeis mit dem englischen Begriff „privacy“ das Recht eines jeden Menschen umschrieben, in Ruhe gelassen zu werden. Treffender kann man nicht umschreiben, was Datenschutz bewirken soll: den Einzelnen vor Eingriffen in sein ganz privates Leben zu schützen – egal ob es sich dabei um Eingriffe des Staates oder der Privatwirtschaft handelt. Eingriffe in dieses Menschenrecht auf Privatsphäre dürfen auf Grund der Unschuldsvermutung nur dann stattfinden, wenn es gegen eine Einzelperson einen konkreten, begründeten Verdacht auf eine strafbare Handlung gibt. Pauschale Datenspeicherung auf Vorrat hebt diesen Grundsatz auf, verkehrt ihn in sein Gegenteil und stellt alle Bürger unter Generalverdacht.

Quick Freeze – ein Auslaufmodell?
Europäische Datenschützer beriefen sich bei ihren Bedenken gegen die EU-weite Datenspeicherung auf Vorrat gern auf das in den USA praktizierte Modell des Quick Freeze. In den USA, denen man ansonsten kaum Skrupel im Hinblick auf das staatliche oder privatwirtschaftliche Ausschnüffeln persönlicher Daten nachsagen kann, gibt es bisher keine Datenspeicherung auf Vorrat. Die Internetprovider speichern die Daten ihrer Kunden nach eigenem Ermessen ab. Besteht gegen eine Person der Verdacht auf eine strafbare Handlung, wenden sich die Ermittlungsbehörden an den zuständigen Provider mit der Bitte, die Verbindungsdaten dieses Kunden „einzufrieren“ und nicht zu löschen. Anschließend besorgen sich die Ermittler einen Gerichtsbeschluss, der ihnen das Recht auf Dateneinsicht gewähren kann – oder auch nicht. Der Unterschied zwischen „Quick Freeze“ und Datenspeicherung auf Vorrat ist fundamental. Quick Freeze geht von der Unschuldsvermutung aus. In die Privatsphäre des Einzelnen darf erst dann eingegriffen werden, wenn ein begründeter Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Datenspeicherung auf Vorrat stellt alle Bürger unter Generalverdacht.

Kampf gegen Kinderpornografie - ein vorgeschobenes Argument
Offenbar reichen US-Justizminister Alberto Gonzales die rechtlichen Möglichkeiten, die das Quick-Freeze-Verfahren bietet, nicht mehr aus. Herhalten muss wie üblich das Argument, dass eine wirksame Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet nur möglich sei, wenn man Zugriff auf sämtliche Verbindungsdaten aller US-Bürger hätte. Dass der Herr Minister damit alle US-Bürger rhetorisch zu potenziellen Kinderschändern macht, ist ihm und seinen Artgenossen bisher ebenso wenig in den Sinn gekommen wie seinen europäischen EU-Ministerkollegen. Als besonders geschmacklos kann man in diesem Zusammenhang werten, dass der wichtige Kampf gegen Kinderpornografie wieder einmal nur ein vorgeschobenes Argument ist, um tiefer in die Privatsphäre der US-Bürger eingreifen zu können. Medienberichten zufolge soll es Gonzales und seinem Ministerium im Wesentlichen um Terrorismusbekämpfung und um die Aufklärung von Straftaten wie den Diebstahl geistigen Eigentums beispielsweise durch Tauschbörsennutzer sowie um Betrug im Internet gehen. Offenbar ist das Stichwort „Kinderpornografie“ wesentlich öffentlichkeitswirksamer als die Aufklärung beispielsweise von Phishing-Betrügereien im Netz und besser geeignet, weit reichende Eingriffe in die „privacy“ der US-Bürger moralisch zu legitimieren. Manche Zeitgenossen finden das geschmacklos. Man kann eine solche Politrhetorik auch zynisch nennen.

Google und Microsoft halten sich zurück
Anders als die EU-Richtlinie zur Datenspeicherung auf Vorrat, die nur die europäischen Internetbetreiber und Telekommunikationsgesellschaften betrifft, plant das US-Justizministerium offenbar, auch die private Internetwirtschaft allgemein in die (Auskunfts-)Pflicht zu nehmen. An den Gesprächen, die Gonzales mit großen US-Providern führte, nahmen nämlich beispielsweise auch Microsoft und Google teil. Beide Unternehmen äußerten sich im Anschluss äußerst zurückhaltend. „Datenspeicherung ist eine komplizierte Angelegenheit mit Auswirkungen nicht nur für die Anstrengungen, Kinderpornografie zu bekämpfen“, hieß es bei Microsoft. Datenspeicherung wirke sich auch auf die Bereiche Sicherheit, Datenschutz und Unternehmenskosten aus. Ähnlich allgemein äußerte sich auch Google. „Alle Vorschläge zur Datenspeicherung müssen sorgfältig geprüft werden und Balance halten zwischen den legitimen Interessen der individuellen Nutzer, der staatlichen Ermittlungsbehörden und der Internetunternehmen“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme aus dem Google-Hauptquartier.

Zurück zur News-ÜbersichtNach oben

Zurück zu den Brandneuen Lizenzen
Alfred Krüger: Angriffe aus dem Netz. Die neue Szene des digitalen Verbrechens.

Vorsicht Surftipps!
Ärztelatein, Falsche Viren, Film ab! Propaganda, Suppenseite, Fotografie, Frische Fische, Nachrichten, Freud, Filmfehler, Kultfilme, Boxen, Donald Duck, Musikseiten!

CD-Tipp des Monats:
Hier geht's zu den CD-Kritiken...
just books
JustBooks.de ist der Marktplatz für gebrauchte, antiquarische und vergriffene Bücher. Hier finden Sie alles: Vom antiquarischen Sammlerstück über Fach- und Studienliteratur bis hin zu Comics und Science-Fiction.
just books


Infos zu Ihrer Stadt
 
© Alfred Krüger http://www.akrue.de/