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01. November 2005:

Sind DoS-Attacken strafbar?

Ist eine Denial-of-Service-Attacke strafbar? Mit dieser Frage hat sich derzeit ein britisches Gericht in London zu beschäftigen. Es geht um einen Jugendlichen, der seinem ehemaligen Arbeitgeber „freundlicherweise“ fünf Millionen Emails zugeschickt hat – innerhalb kürzester Zeit. Der Email-Server des Unternehmens brach daraufhin zusammen, der Jugendliche wurde als Urheber ermittelt, und muss sich nun gerichtlich verantworten. Der Clou der ganzen Angelegenheit: Das britische Recht kennt keinen Straftatbestand, unter den diese DoS-Attacke fallen könnte.

Aus Rache fünf Millionen Emails
Die britische Presse betrachtet diesen Fall als eine Probe aufs Exempel: Inwieweit ist der britische Computer Misuse Act, der bereits 1990 erlassen wurde, überhaupt noch geeignet, Straftatbestände wie den jetzt zu Verhandelnden adäquat zu fassen? Der Jugendliche hatte die Probleme, die er mit seinem ehemaligen Arbeitgeber hatte, auf seine Art gelöst. Nachdem er wegen eines Konflikts um seine Arbeitszeiten entlassen worden war, hatte er sich an seinem ehemaligen Arbeitgeber gerecht. Er bombardierte den Emailserver seiner alten Firma mit rund fünf Millionen Emails. Dieser Spam-Attacke hielt der Emailserver nicht stand. Der Server quittierte seinen Dienst, die Webseite der Firma war nicht mehr zu erreichen, und der Firma, eine Versicherung, entstand ein Schaden in Höhe von rund 33.000 US-Dollar.

Nur berühmte Filmzitate
Seine Email-Attacke führte der junge Mann mit einem Spam-Tool durch, das er sich aus dem Internet geladen hatte. Mit diesem kleinen Programm schickte er pro Sekunde rund einhundert Emails an den Server seiner Firma. Er selbst sei sich keiner Schuld bewusst, erklärte der Jugendliche. Die Emails, die er in seinem Entlassungsärger verschickt hatte, seien völlig harmlos gewesen. Sie enthielten in ihren Nachrichtentexten nichts anderes als berühmte Filmzitate. Auf eine Verschleierung der Herkunft seiner Emails hatte er zudem verzichtet. Deshalb wurde er recht schnell entdeckt und muss sich nun vor einem Londoner Gericht verantworten.

DoS-Attacken sind nicht illegal
Britische Rechtsexperten betrachten diesen Fall als eine Art Nagelprobe für das britische Rechtssystem in Fällen, in denen es um Computersabotage und ähnlich gelagerte Straftaten geht. Das Gesetz, auf dessen Grundlage der Jugendliche angeklagt wurde, stammt aus dem Jahre 1990 und kennt Denial-of-Service-Angriffe nicht explizit. Die Anwälte des jungen Mannes plädieren deshalb auf nicht schuldig: Eine DoS-Attacke zu fahren, wie es der Jugendliche mit seinem Email-Bombardement getan hat, falle nicht unter den Computer Misuse Act (CMA). Ein solcher Angriff auf einen Server sei möglicherweise nicht gerade die feine englische Art, sich mit einem ehemaligen Arbeitgeber auseinanderzusetzen. Illegal sei eine solche DoS-Attacke aber keineswegs.

Gesetz soll reformiert werden
Der CMA enthält tatsächlich keine expliziten Tatbestandsmerkmale, unter die man eine DoS-Attacke subsumieren könnte. Er regelt zwar den Tatbestand des illegalen Zugriffs auf einen fremden Rechner oder die unerlaubte Veränderung von Daten. Beides aber hat der Jugendliche nicht getan. Seine DoS-Attacke fällt britischen Rechtsexperten zufolge in eine rechtliche Grauzone, die derzeit nicht explizit geregelt ist. Das Gesetz sei mittlerweile fünfzehn Jahre alt und müsse wegen der rapiden technischen Entwicklungen dringend geändert werden, heißt es. Den jungen Mann, der seinen Arbeitgeber mit Millionen Emails beglückte, dürfte eine solche Gesetzesänderung kaum betreffen. Eine Rückwirkung von Gesetzen gibt es in keinem Rechtsstaat.

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