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01. April 2005:

Persilschein für die GEZ

Wie kommt die GEZ an die Adressen potenzieller Schwarzseher? Zufall oder System? Die Antwort ist bekannt: eine Mischung aus beidem. Nach dem Zufallsprinzip arbeiten die so genannten Gebührenbeauftragten der GEZ. In der Manier von Drückerkolonnen (und meist auch mit deren Manieren) durchkämmen sie die bundesdeutschen Wohngebiete. Erheblich systematischer geht die Kölner Zentrale selber vor. Die GEZ kauft schon seit Jahren im großen Stil Adressdateien bei kommerziellen Datenhändlern ein. Rechtlich bewegte sie sich damit bisher in einer Grauzone. Der achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der heute, am 1. April, in Kraft tritt, stellt der GEZ fürs Datenshopping nun einen Persilschein aus.

Die GEZ "pflegt" ihre Stammdaten
Einen Großteil ihrer Daten bekommt die GEZ in den meisten Bundesländern von den Einwohnermeldeämtern kostenfrei geliefert. An- und Ummeldedaten werden automatisch an die Gebühreneintreiber in Köln weitergeleitet. Wer umzieht, fällt auf und wird umgehend angeschrieben. Zur „Pflege von Stammdaten“, zur „Ausschöpfung des Teilnehmerpotenzials“ bzw. zur „Zielgruppenansprache“, wie es im GEZ-internen Jargon heißt, versandten die Kölner laut Geschäftsbericht 2003 jeden Monat rund 1,7 Millionen Briefe. Für dieses so genannte „Direct-Mail-Verfahren“ verwendete die GEZ sowohl Anschriften aus den eigenen Datenbanken als auch Adressen, die von „externen Anbietern“ erworben wurden.

Datenshopping à la GEZ
Die GEZ verfügt über eine der größten personenbezogenen Datenbanken, die es in der Bundesrepublik gibt. Sie kontrollierte 2003 einen eigenen Datenbestand von rund 40,6 Millionen Teilnehmerkonten. Mehr als doppelt so viele Datensätze kaufte sich die Kölner Zentrale 2003 hinzu, um sie mit den eigenen Datensätzen abzugleichen – Kosten pro Datensatz ca. 15 Cent. Die GEZler konnten sich über rund sieben Million gekaufte Adressdaten freuen, die ihnen noch völlig unbekannt waren. Die rund 13 Millionen Euro, die die GEZ 2003 beim Datenbanken-Shopping ausgegeben hat, haben sich durch diese neuen Daten vermutlich schon bezahlt gemacht.

Der Widerspenstigen Zähmung
Natürlich kauft die GEZ nicht irgendwelche Wald-und-Wiesen-Daten, sondern beispielsweise Datenbanken ein, in denen die Abonnenten von Fernsehzeitschriften gespeichert sind. Das Kalkül der GEZ liegt auf der Hand. Wer eine Fernsehzeitung abonniert hat, aber nicht im GEZ-Register steht, der macht sich hochverdächtig, meint die GEZ und kauft Verlagen und kommerziellen Datenhändlern solche Abonnentenlisten mit Kusshand ab. Anschließend gehen die Gebührenkommissare an die Arbeit und filtern gezielt bestimmte Personengruppen, etwa einkommensschwache Abonnenten von Fernsehzeitschriften, aus dem Datenwust heraus. Die Daten dieser Personengruppen werden mit den eigenen Datenbeständen abgeglichen. Wer nicht in beiden Listen auftaucht, ist verdächtig. Keiner liest eine Fernsehzeitung, ohne einen Fernseher in seinem Haushalt zu besitzen. Die GEZ schreibt die nicht registrierten Programmzeitschriftenleser an und fordert sie in drohendem Tonfall zur Sachverhaltsaufklärung auf. Wer nicht antwortet, wird mehrfach angeschrieben, wobei der Tonfall in den Schreiben immer ruppiger wird. Der Widerspenstige soll gezähmt werden und kann sich auch auf den Besuch eines stets sehr neugierigen und immer äußerst beharrlich agierenden GEZ-Außendienstmitarbeiters gefasst machen.

Ein Freibrief für die GEZ
Bisher bewegten sich die öffentlichrechtlichen Gebühreneintreiber mit ihren Datenkäufen in einer rechtlichen Grauzone. Das ändert sich mit dem achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Als letztes Land stimmte Baden-Württemberg am 16. März dem Änderungsstaatsvertrag zu. Der Vertrag tritt planmäßig heute, am 1. April, in Kraft. Der Ankauf kommerzieller Datenbanken durch die GEZ wird dadurch nachträglich und für die Zukunft legalisiert.

GEZ darf ganz legal kommerzielle Datenbanken kaufen
Manche Gesetzesklauseln gedeihen eher im Verborgenen. Während die Gebührenerhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro bundesweit für Aufregung sorgte und die geplante Gebührenpflicht auf PCs breit diskutiert wurden, fristete der neue Paragraf 8 Absatz 4 des Rundfunkstaatsvertrages, der den GEZ-Dateneinkauf regelt, das weitgehend unbeachtete Dasein eines harmlosen Paragrafenmauerblümchens: „Die zuständige Landesrundfunkanstalt oder die von ihr nach Absatz 2 beauftragte Stelle (die GEZ, Anmerkung des Verfassers) kann zur Feststellung, ob ein Rundfunkteilnehmerverhaltnis vorliegt (…) entsprechend § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen.“ Das schließt den Kauf von kommerziellen Datenbanken ein.

Verschlechterung des Datenschutzes
Nur Datenschützern war die neue Regelung von Anfang an suspekt. In einer gemeinsamen Erklärung zum geplanten neuen Rundfunkstaatsvertrag wiesen die Datenschutzbeauftragten der Länder bereits Ende Oktober letzten Jahres auf die „Verschlechterung des Datenschutzes“ hin. Sie befürchteten, dass sich „die Beschaffung von jährlich mehreren Millionen Adressen hinter dem Rücken der Betroffenen“ abspiele. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein, hält die Praxis des Adressenkaufs für „schlicht verfassungswidrig“. Die Problematik liege darin, dass die GEZ einerseits Befugnisse wie eine staatliche (Polizei-)Behörde habe, andererseits könne sie sich bei der Datenbeschaffung und –auswertung nach der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages auf Regeln berufen, die sonst nur in der Privatwirtschaft gelten. Die Kölner Gebührenschnüffler werden mit dem neuen Staatsvertrag auch offiziell und rechtlich abgesichert zu einem Super-Datenkraken, der systematisch sowohl in den Datenbanken der Einwohnermeldeämter als auch in privaten Datenbanken kommerzieller Datenhändler ohne Wissen der Betroffenen schnüffeln und anschließend Gebührenbescheide verschicken darf.

Gebührengerechtigkeit?
Kurz vor Toresschluss dämmerte sogar der FDP-Bundestagsfraktion die Brisanz der neuen Regelung. Sie wandte sich Anfang März mit einer Kleinen Anfrage in Sachen Datenkauf durch die GEZ an die Bundesregierung und wollte wissen, „ob die vorgesehenen Neuregelungen (…) mit Grundsätzen des Datenschutzrechts vereinbar sind.“ Darüber hinaus wollten die neugierigen Liberalen in Erfahrung bringen, „in welchem Umfang den Anstalten und der GEZ die privatwirtschaftliche Beschaffung von Adressen erlaubt sein soll und wie sichergestellt wird, dass gekaufte Dateien nicht erneut kommerziell verwendet werden“.
Die Bundesregierung ließ sich drei Wochen mit ihrer Antwort Zeit, stellte dann aber unmissverständlich klar: „Zur Überprüfung von Rundfunkteilnehmerverhältnissen soll der Ankauf von allgemein zugänglichen, auf dem Markt verfügbaren Adressen für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ermöglicht werden.“ Dieser privatwirtschaftliche Adressenerwerb sei erforderlich, „um die Gebühren der Rundfunkteilnehmer gerechter zu verteilen“.

Wird die GEZ zum Datenhändler?
Datenschützer bleiben anderer Meinung. Die neue Regelung sei so weit gefasst, dass in letzter Konsequenz auch die GEZ selbst zum kommerziellen Datenhändler mutieren könnte, der seine Datenbanken auf dem freien Datenmarkt verkauft. Sogar der Weiterverkauf der über vierzig Millionen GEZ-Bestandsdaten wäre künftig rechtlich möglich. Die Bundesregierung schließt einen solchen Datenhandel aus. Die GEZ habe „zu keiner Zeit selbst Handel mit Daten registrierter Teilnehmer betrieben“, heißt es in der Antwort auf die kleine FDP-Anfrage wenig überzeugend. Denn nach den Daten der registrierten Gebührenzahler hatte die FDP-Fraktion gar nicht gefragt. Ihre Anfrage bezog sich auf die zugekauften Datenbanken. Über deren kommerzielle Weiterverwendung schweigt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort aus.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/