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Teures Erwachen für arglosen eBay-Kunden

Nicht nur die amerikanische Musikindustrie hat ihre Augen überall. Auch die deutschen Musikindustriellen sind offenbar nicht blind, wenn es um vermutete Urheberrechtsverstöße geht. Sie haben ihre Augen beispielsweise auch bei eBay. Ein 17-jähriger Schüler wurde jetzt zur Kasse gebeten, weil er bei eBay alte CD-ROMs angeboten hatte, die vor der Novellierung des Urheberrechts der Zeitschrift Computerbild beigelegen hatten. Was er nicht wusste: Diese CDs enthielten Kopierprogramme, deren Verbreitung nach dem neuen Urheberrecht verboten ist, weil sie den Kopierschutz von CDs knacken können.

Nur ein paar alte Computerbild-CDs
Der siebzehnjährige Schüler aus Oberfranken wollte bei eBay nur Corpus delicti - Die Computerbild-CD mit verbotenem Inhaltein paar alte CD-ROMs mit Computerprogrammen loswerden, die einst der Computerbild beigelegen hatten. Er stellte sie bei eBay ein und wunderte sich, dass sein Angebot nach wenigen Tagen von eBay gelöscht wurde. Gründe für die Löschung seines Angebots wurden dem Siebzehnjährigen nicht mitgeteilt. Also stellte er seine CD-ROMs erneut ins Netz - und bekam kurz darauf Post von einer Münchener Anwaltskanzlei.

Mahngebühren in Höhe von 2337,50 Euro
Die Anwaltskanzlei forderte den siebzehnjährigen eBayer auf, binnen vier Tagen eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, mit der er sich verpflichte, solche Angebote künftig zu unterlassen. Was der Schüler nämlich nicht wusste, war, dass sich auf den Computerbild-CDs Kopierprogramme befanden, deren Verbreitung seit dem 13. September laut § 95a Abs.3 UrheberGesetz in Deutschland verboten ist, weil sie in der Lage sind, kopiergeschützte CDs trotzdem zu kopieren. Bei Zuwiderhandlung drohten die Münchener Anwälte eine saftige Strafe an: 10.000 Euro. Damit nicht genug. Da Rechtsanwaltskanzleien mit solchen Abmahnungen ihr Geld verdienen wollen, wurden dem Siebzehnjährigen Gebühren in Höhe von 2337,50 Euro in Rechnung gestellt. Die Münchener Anwaltskanzlei handelte im Auftrag der deutschen Musikindustrie. Beigelegt waren dem Schreiben die Vollmachten mehrerer großer Plattenfirmen von BMG bis zu Warner Music.

Modernes Raubrittertum?
2337,50 Euro Gebühren für ein Abmahnschreiben - das klingt verdächtig nach modernem Raubrittertum, ist es aber nicht. Denn die deutsche Musikindustrie kann sich mit ihrer Abmahnung auf geltendes deutsches Recht berufen. Nach dem kürzlich geänderten Urheberrecht ist die Verbreitung von Kopierprogrammen wie "Clone CD" oder "Clony XXL" verboten, weil sie kopiergeschützte CDs knacken und kopieren können. Man darf diese Programme noch besitzen, nur weitergeben darf man sie nicht mehr. Das solle sich jeder arglose Musikfan, eBayer oder Computerbild-Leser gefälligst hinter die Ohren schreiben, meinen der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und die Deutsche Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) auf ihrer Webseite im Klartext. Sie drücken es nur etwas anders aus.

Gekaufte CDs sind wie gemietete Autos
"Wer eine CD kauft, erwirbt nur das Sacheigentum an der Plastikscheibe", erklärt der Branchenverband IFPI die neue Urheberrechtslage und vergleicht den Kauf einer CD "grob vereinfachend" mit der Miete eines Autos: "Als Mieter bekomme ich zwar einen Schlüssel und darf das Auto vertragsgemäß bewegen, aber natürlich nicht weitervermieten oder gar verkaufen". Der Branchenverband hat Recht: Dieser Vergleich hinkt derartig stark, dass man auch gleich auf ihn hätte verzichten können. Denn natürlich darf man eine rechtmäßig erworbene Original-CD im Gegensatz zu einem gemieteten Auto auch zukünftig beispielsweise weiterverkaufen oder bei eBay versteigern. Nur kopieren darf man die CD nicht mehr, wenn sie einen Kopierschutz besitzt - eine äußerst umstrittene Regelung. Denn dadurch werden auch Kopien zum rein privaten Gebrauch unmöglich gemacht. Kopiergeschützte, so genannte "Un-CDs" besitzen nämlich oft die äußerst unangenehme Eigenschaft, dass sie im PC oder Auto nicht mehr abspielbar sind. Eine Privatkopie könnte Abhilfe schaffen. Die aber ist verboten - ebenso wie die Weitergabe, nicht der Besitz, von Programmen, die es ermöglichen, den Kopierschutz zu umgehen.

Bereits zweihundert Mahnschreiben verschickt
Der Branchenverband IFPI hat eine eigenständige Gruppe von Ermittlern ins Leben gerufen, die im Internet nach Anbietern der seit Mitte September illegalen Software zum Knacken von Kopierschutzmechanismen fahndet. Wird diese Arbeitsgruppe fündig, verständigt sie die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf, die den Branchenverband laut br-online in solchen Fällen vertritt. Diese Kanzlei soll mittlerweile bereits 200 Mahnschreiben verschickt haben -saftige Gebührenrechnungen, wie sie auch der 17-jährige Schüler aus Oberfranken bekam, jeweils inklusive. Der kann es nicht verstehen, dass ihm statt eines Hinweises auf die derzeit geltende Rechtslage gleich massive Geldforderungen ins Haus geflattert kamen. "Dieses Verhalten finde ich völlig überzogen und der Sache absolut nicht angemessen", erklärte er laut br-online.

"Wir machen keinen arm"
Hartmut Spiesecke vom Branchenverband IFPI hält das Vorgehen gegen den 17-jährigen Schüler für angemessen. "Wir machen keinen arm", kommentierte er den Fall laut br-online. "Aber wir möchten, dass derjenige, der das Urheberrecht bricht, mit Folgen rechnen muss." Dabei ist es den Musikindustriellen offenbar egal, mit wem sie es zu tun haben: ob mit einem kommerziellen Raubkopierer oder mit einem arglosen Computerbildleser und eBayer, der sich im Gestrüpp des deutschen Urheberrechts unwissentlich verheddert hat.

Summa summarum Kosten in Höhe von 2500 Euro
Mittlerweile ist für den arglosen Schüler bzw. für seine Eltern die Sache ausgestanden - Kosten des Verfahrens: rund 2500 Euro. Die Münchener Anwälte ließen zwar mit sich reden und reduzierten ihre Gebührenforderung "großzügig" auf 700 Euro. Hinzu kamen aber die Kosten für den eigenen Anwalt. Den braucht man nämlich, wenn man sich mit versierten Urheberrechtsprofis auseinander setzen muss.

21.02.2004
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